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POLITIK/827: Schleswig-Holstein will Tierheime fördern (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 22. Februar 2018

Schleswig-Holstein will Tierheime fördern


Zur Förderung von Tierschutzarbeit hat die Landesregierung Schleswig-Holstein im Haushalt Gelder von insgesamt 350.000 Euro beschlossen. Davon entfallen 250.000 auf Investitionen, 100.000 auf die institutionelle Förderung. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein begrüßen das Vorhaben. Zugleich weisen die Tierschützer jedoch auch auf die Schwierigkeiten der Modalitäten hin.

"Die Landesregierung macht mit ihren Vorgaben einen wichtigen Vorstoß", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Wir freuen uns, dass die Arbeit, die die Tierschützer in den Vereinen vor Ort für unsere Gesellschaft übernehmen, entsprechend gewürdigt und der Bedarf an Unterstützung gesehen wird."

Das Land Schleswig-Holstein hat sich nach Kenntnis der Tierschützer darauf geeinigt, dass Investitionsprojekte zu einem Drittel vom Land finanziert werden, wenn die Kommune und der Tierschutzverein selbst jeweils ein weiteres Drittel der Kosten übernehmen. Dies birgt aus Sicht der Tierschützer Probleme: "Es hat sich gezeigt, dass diese Modalitäten dazu führen können, dass die durch ein Bundesland bereitgestellten Fördersummen nicht komplett abgerufen werden", sagt Holger Sauerzweig-Strey, Vorsitzender des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes. "Dies liegt aber bei Weitem nicht daran, dass kein Bedarf besteht. Stattdessen verweigert meist die Kommune ihren Anteil, sodass ein Zuschussantrag eines Tierschutzvereins gar nicht erst beim zuständigen Landesministerium ankommt. Die Kommunen müssen sich endlich ihrer Verantwortung stellen und notwendige Kosten mittragen. Ansonsten kann das gewählte System - auch wenn der Wille gut ist - nicht funktionieren."

Hintergrund:

Verschiedenste Faktoren haben rund die Hälfte aller Tierheime in ernsthafte Finanznot gebracht. Hauptursache ist, dass der Großteil der Kommunen die anfallenden Kosten für Fundtiere nur unzureichend erstattet - obwohl deren Betreuung zu den kommunalen Pflichtaufgaben zählt. Die Tierheime müssen fehlende Gelder aus Spenden ausgleichen und wirtschaften somit zunehmend am Existenzminimum. Hinzu kommt, dass immer mehr Tiere aus finanziellen Gründen abgegeben werden, ebenso alte und kranke Tiere, die oft schwer in ein neues Zuhause zu vermitteln sind. Auch die Gesetzgebung belastet, etwa weil sogenannte "Listenhunde" - einmal im Tierheim - kaum eine Chance auf Adoption haben. Auch die Unterbringung von sichergestellten exotischen Tieren bringt die Tierschützer vor Ort an ihre Grenzen.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 22. Februar 2018
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2018

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