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POLITIK/764: Bundesminister Schmidt bringt Verbot von Pelztierhaltung auf den Weg (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 2. Dezember 2015

Bundesminister Schmidt bringt Verbot von Pelztierhaltung auf den Weg und will Schlachtung trächtiger Rinder eindämmen


Medienberichten zufolge will Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zeitnah die Pelztierhaltung verbieten und das Schlachten trächtiger Kühe einschränken. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt diese Maßnahmen als längst überfällig und mahnt eine schnelle Umsetzung an. Dokumenten zufolge, die dem Deutschen Tierschutzbund vorliegen, soll die Haltung von Pelztieren wie Nerzen, Chinchillas oder Polarfüchsen zur Gewinnung von Erzeugnissen wie Pelzen untersagt werden. Darüber hinaus soll die Schlachtung trächtiger Kühe im letzten Drittel der Trächtigkeit stark eingedämmt werden. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Der Deutsche Tierschutzbund fordert schon länger verpflichtende Trächtigkeitsuntersuchungen unmittelbar vor dem Transport zum Schlachthof gemeinsam mit einem Schlachtungsverbot trächtiger Tiere und startete im Sommer daher die Kampagne "Schlachtabfall?"

"Wir haben immer gesagt, ein Minister muss sich an seinen Taten, nicht an seinen Ankündigungen messen lassen. Wir sind froh, dass Bundesminister Schmidt zwei dringende Tierschutzthemen nun scheinbar anpackt", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Ein Verbot der Haltung von Pelztieren könnte bald Realität werden: Ändern will der Minister dafür das Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz, nicht das Tierschutzgesetz, was der Bundesrat in seinem Beschluss vom 10. Juli 2015 gefordert hatte. Zu kritisieren ist jedoch, dass bestehende Betriebe für zehn weitere Jahre unverändert bestehen dürfen, wie es der Formulierungsvorschlag aus dem Landwirtschaftsministerium aktuell vorsieht. Zurzeit gibt es noch zehn Nerzfarmen in Deutschland. Die Tierschützer kämpfen aktuell mit einer Facebook-Video-Kampagne gegen Pelzmode und die damit verbundene Pelztierhaltung.

Hintergrund Schlachtung trächtiger Rinder

Jedes Jahr werden allein in Deutschland über eine Million Milchkühe geschlachtet. Wissenschaftlichen Studien zufolge ist davon auszugehen, dass circa zehn Prozent der Tiere trächtig sind. Der Großteil der Tiere befindet sich sogar im mittleren bis letzten Trächtigkeitsstadium. Sind die Kälber bereits weit entwickelt, ersticken sie nach der Betäubung des Muttertieres qualvoll in der Gebärmutter und werden mit ihr oft unbemerkt als Schlachtabfall entsorgt.

Neben einer verpflichtenden Trächtigkeitsuntersuchung vor dem Transport fordert der Deutsche Tierschutzbund ein nationales und EU-weites Schlachtverbot für trächtige Tiere. Bislang sind weder für den Schutz des Muttertieres, noch für den Fötus ausreichende Gesetze vorhanden. Allein der Transport von hochträchtigen Tieren ist verboten, nicht die Schlachtung selbst. Trotz allem gelangen viele der Tiere auch hochträchtig auf den Schlachthof.


Mehr zur Antipelz-Kampagne unter:
www.pelzistpeinlich.de

Mehr zur Kampagne "Schlachtabfall?" unter:
www.tierschutzbund.de/kampagne_schlachtung_traechtiger_rinder

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 2. Dezember 2015
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2015

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