Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERSCHUTZ

POLITIK/718: Tierschutz-Verbandsklage - Pionierarbeit im Sinne der Tiere (tierrechte)


tierrechte 1.14 - Nr. 66, März 2014
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V

Tierschutz-Verbandsklage
Pionierarbeit im Sinne der Tiere

Von Christina Ledermann



Während die CDU innerhalb der Großen Koalition eine Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene noch immer blockiert, ist das Klagerecht in den Bundesländern auf dem Vormarsch. Nach der Einführung in Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen (NRW) und dem Saarland beraten zurzeit die Landesregierungen von Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt über eine Einführung.


Aktuelle Entwicklungen

Aktuelle Entwicklungen gibt es besonders in NRW, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Zur Anhörung zum Gesetzentwurf in Rheinland-Pfalz am 14. Januar war Dr. Christiane Baumgartl-Simons als Vertreterin von Menschen für Tierrechte Rheinland-Pfalz geladen. Unser Landesverband, der im Vorfeld eine umfassende Stellungnahme eingereicht hatte, begrüßte den Gesetzentwurf der rotgrünen Landesregierung. Ebenso positiv bewertet unser Bundesverband das von der Linken am 27. Januar eingebrachte Gesetz in Sachsen-Anhalt. Hier appellierten wir an die CDU, die sich gegen das Klagerecht ausspricht, dem Beispiel Saarland zu folgen! Dort hat die schwarz-rote Landesregierung im Juni 2013 die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage beschlossen und zwar mit Zustimmung aller Fraktionen.


Neuland - für das Land NRW und die Vereine

Im wichtigen Bundesland NRW geht es nun an die Umsetzung des im Juni 2013 beschlossenen Gesetzes. Am 22. Januar veröffentlichte das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium die ersten sieben Tierschutzvereine, die nach dem neuen Gesetz als klagebefugt anerkannt wurden: Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner, Animal Rights Watch, der Bundesverband Tierschutz, der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband NRW, das Deutsche Tierschutzbüro und der Europäische Tier- und Naturschutz. Um sicherzustellen, dass das neue Klagerecht effektiv im Sinne der Tiere genutzt wird, muss hier nun überzeugende Pionierarbeit geleistet werden, denn die praktische Umsetzung der umfassenden Klage- und Beteiligungsrechte ist für das Land NRW wie für die genannten Vereine Neuland.


Die Klage ist das letzte Mittel

Zum Klagerecht gehören auch umfassende Pflichten. So erwartet NRW, dass die Vereine bereits im Vorfeld bestimmter Genehmigungsverfahren - z.B. zur Haltung von Tieren oder bei Tierversuchsanträgen - fristgerecht Stellung nehmen. Eine Klage soll nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen. Schon aus finanziellen Gründen müssen die Vereine sich genau überlegen, ob und wann sie Klage erheben, denn ein Verfahren mit den erforderlichen Sachverständigengutachten kann schnell Beträge im fünfstelligen Bereich verschlingen. Jenseits der finanziellen Risiken bietet das neue Klagerecht nun aber endlich die Möglichkeit, wirkungsvoll gegen offensichtliche Tierquälereien vorzugehen. In einem Musterprozess könnten zum Beispiel Haltungsbedingungen bei sogenannten Nutztieren endlich grundsätzlich überprüft werden.


Verbände müssen Mitwirkung organisieren

Um die Flut der Anträge bewältigen zu können, wäre eine Arbeitsteilung der sieben bisher anerkannten Vereine eine sinnvolle Lösung, auch um Doppelarbeiten zu vermeiden. Das Land erwartet von den Tierschutzorganisationen, dass sie miteinander kooperieren. Um diese Aufgabe zu schultern, hat der Bundesverband schon im Vorfeld Kontakt mit den anderen Vereinen aufgenommen und bereits im Mai 2013 einen Workshop im Landesbüro der Naturschutzverbände in Oberhausen organisiert. Die Naturschutzverbände in NRW verfügen seit 2000 über das Verbandsklagerecht und konnten den Tierschutzorganisationen vor dem Hintergrund ihrer Praxiserfahrungen wertvolle Informationen für die Umsetzung geben.

Gerade für die Tierversuche gewinnen die Mitwirkungsrechte der anerkannten Vereine durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Leipzig im Fall der Affenversuche (siehe Seite 5) enorme Bedeutung. Denn die Prüfungsrechte der Genehmigungsbehörden wurden nun drastisch beschnitten.


Umfangreiche Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage finden Sie unter: www.verbandsklage.tierrechte.de

*

Quelle:
tierrechte 1.14 - Nr. 66/März 2014, S. 14
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de
 
tierrechte erscheint viermal jährlich.
Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2014