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POLITIK/713: Beschwerde gegen Deutschland - Tierschutzgesetz rechtswidrig (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 26. Februar 2014

Beschwerde gegen Deutschland: Tierschutzgesetz rechtswidrig



Der Deutsche Tierschutzbund hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen Deutschland eingelegt. Der Grund: die Deutsche Bundesregierung hat aus Sicht des Verbandes die EU-Tierversuchsrichtlinie fehlerhaft ins deutsche Recht umgesetzt. Leidtragende sind die Tiere, die in Versuchen eingesetzt werden. Besonders gravierend ist die aufgrund der fehlerhaften Umsetzung in Deutschland stark eingeschränkte Prüferlaubnis der für die Genehmigung von Tierversuchsprojekten zuständigen Behörden. Ein aktueller Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hatte diese Einschränkung zuletzt bestätigt.

"Wir erwarten von der EU-Kommission, dass sie unsere Kritikpunkte sorgfältig prüft und die Bundesregierung auffordert, umgehend das Tierschutzgesetz zu ändern. Folgt die Bundesregierung dem nicht, setzen wir darauf, dass die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anstrengt", fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.


Bundesverwaltungsgericht kippt Staatsziel Tierschutz

Ein Beschluss vom Januar dieses Jahres des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) in Leipzig besagt, dass Genehmigungsbehörden keinen Spielraum hätten, Tierversuche, die sie für ethisch nicht vertretbar halten, abzulehnen. "Damit wird das Staatziel Tierschutz im Grundgesetz ausgehebelt und das gesamte Genehmigungsverfahren zur Durchführung von Tierversuchen ad absurdum geführt. Der Beschluss zeigt aber auch deutlich, dass das Deutsche Tierschutzgesetz einen Verstoß gegen ein Grundprinzip der EU-Tierversuchsrichtlinie darstellt", so Schröder. Laut Richtlinie müssen Tierversuchsprojekte vor der Genehmigung einer sorgfältigen und vom Antragsteller unabhängigen Prüfung durch die Behörde unterzogen werden. Unter anderem muss dabei unter Berücksichtigung ethischer Erwägungen geprüft werden, ob das erwartete Ergebnis die Schäden, die den Tieren zugefügt werden (Leiden, Schmerzen und Ängste) rechtfertigt. Laut Tierschutzgesetz ist es hingegen ausreichend, wenn der Antragsteller hierzu wissenschaftlich begründete Angaben gemacht hat. Die Genehmigungsbehörde muss einen Tierversuchsantrag dann genehmigen. Der Deutsche Tierschutzbund befürchtet dadurch einen weiteren Anstieg von Tierversuchen in Deutschland.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 26. Februar 2014
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2014