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POLITIK/654: Neue Tierversuchsgesetzgebung - Appell an Mitglieder der Ausschüsse des Bundesrats (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 18. Juni 2012

Neue Tierversuchsgesetzgebung: Tierschutzorganisationen appellieren an Mitglieder der Ausschüsse des Bundesrats



Vom 18. - 21.06 tagen die Bundesratsausschüsse Agrarpolitik und Verbraucherschutz, Finanzen, Umwelt, Gesundheit und Kultur u.a. zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Sechs Tierschutzorganisationen haben den Mitgliedern ihr gemeinsames Rechtsgutachten vorgelegt. Demnach sind einige der neu vorgesehenen Vorschriften richtlinienwidrig und müssen, wenn nicht ein Verstoß gegen das Unionsrecht in Kauf genommen werden soll, abgeändert werden. Bei anderen Vorschriften hält das Gutachten Änderungen aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Staatsziels Tierschutz (Art. 20a GG) für notwendig.

"Wir appellieren an die Ausschussmitglieder, dass bei den weiteren Beratungen und Entscheidungen über das novellierte Tierschutzgesetz und die neue Tierversuchsverordnung alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, damit zehn Jahre nach Einführung des Staatsziels Tierschutz diesem vollumfänglich Rechnung getragen wird", so die Organisationen in ihrem Schreiben an die Mitglieder der Bundesratsausschüsse.

Der Gesetzesentwurf soll unter anderem die novellierte Tierversuchsrichtlinie der Europäischen Union umsetzen. Daher haben sich die größten Tierschutzorganisationen Deutschlands zusammengeschlossen. Der Deutsche Tierschutzbund, der Bund gegen Missbrauch der Tiere, die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht, der Bundesverband Tierschutz, Ärzte gegen Tierversuche und Menschen für Tierrechte möchten mittels eines Rechtsgutachtens über zentrale Fragen rechtswissenschaftlich fundierte Klarheit erlangen. Dieses wurde bei der anerkannten Hochschullehrerin für Völker- und Staatsrecht, Frau Prof. Dr. iur. Anne Peters, LL.M., Ordinaria für Völker- und Staatsrecht an der Universität Basel, beauftragt.

In einem Appell an Kanzlerin Merkel und die zuständigen Minister hatten die Organisationen bereits darauf hingewiesen, dass Deutschland entgegen Vorgaben der EU-Richtlinie Tierversuche nicht konsequent verbietet, wenn diese starke Schmerzen, schwere Leiden oder schwere Ängste verursachen, die voraussichtlich lang anhalten. Die halbherzige Umsetzung von Verboten von Tierversuchen an Menschenaffen und anderen Primaten missachtet das im Deutschen Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz. Letzteres verlangt auch dringend Nachbesserungen bei der sogenannten ethischen Abwägung der Gründe für die Durchführung von Tierversuchen. Hierbei muss dem Tierschutz erheblich mehr Gewicht verliehen werden, als bisher. Die zuständigen Behörden müssen außerdem gesetzlich mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet werden, um sich anders als in der Vergangenheit vor gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Wissenschaftlern schützen zu können.

Das Rechtsgutachten der Verbände steht zum Download bereit unter:
http://www.tierschutzbund.de/eu-tierversuchsrichtlinie.html

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 18. Juni 2012
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2012