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POLITIK/631: Niedersachsen - Übergangsfrist für Kleingruppenhaltung bei Legehennen (NSML)


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Pressemitteilung Nr. 012 vom 22.02.2012

Kleingruppenhaltung bei Legehennen: Niedersachsen schlägt Übergangsfrist bis 2023 vor

Initiative des Landes geht morgen in den Agrarausschuss des Bundesrates


Hannover. Eine gemeinsame Bundesratsinitiative zur Kleingruppenhaltung bei Legehennen bringen jetzt Niedersachsen und Rheinland-Pfalz auf den Weg: Auf Grundlage eines Gutachtens des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) haben sich die beiden Länder auf eine Übergangsfrist bis Ende 2023 - im Einzelfall längstens bis 2025 - verständigt. Das KTBL hatte die normale Nutzungsdauer der Stallausrüstung und den Amortisationszeitraum auf in der Regel zirka elf Jahre beschrieben. Mit dem "Vorschlag einer fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung" befasst sich am morgigen Donnerstag der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrates, bevor das Plenum des Bundesrates am 2. März darüber abstimmen soll.

"Die Rechtsänderung ist wichtig und zielführend - ohne eine neue Verordnung würde aufgrund fehlender konkreter Regelungen bundesweit ein Flickenteppich an Entscheidungen zur Kleingruppenhaltung entstehen", so Landwirtschaftsminister Gert Lindemann. Die Folge seien Wettbewerbsverzerrungen sowie eine Verunsicherung der Verbraucher. Minister Lindemann weiter: "Mit dem gemeinsamen Vorschlag berücksichtigen wir die Belange des Tierschutzes sowie die Interessen der Tierhalter, die die Kleingruppenhaltung aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor rund zwei Jahren in Betrieb genommen und somit ein Recht auf Bestandsschutz und auf Rechtssicherheit haben."

Der Hintergrund: Durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes aus formalen Gründen sind die konkreten Regelungen an die Kleingruppenhaltung von Legehennen nur noch bis zum 31. März 2012 anwendbar. Eine vom Bund vorgelegte 5. Änderungsverordnung mit einer Übergangsfrist bis 2035 hatte im Plenum des Bundesrates im September 2011 nicht die erforderliche Zustimmung erhalten. Auf der Basis des oben genannten neutralen Gutachtens zur tatsächlichen Nutzungsdauer der Kleingruppenhaltung ist nun mit der gemeinsamen Bundesratsinitiative ein Kompromiss formuliert worden, über den am Donnerstag der Bundesratsausschuss entscheiden wird.

Mit Verwunderung hat das Landwirtschaftsministerium in diesem Zusammenhang die Aussagen des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft, die Fristsetzung sei unwissenschaftlich, zur Kenntnis genommen - zumal sich der Verband in der Vergangenheit selbst in vielen Fällen auf die exzellente Expertise gerade des KTBL berufen hat.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 012 vom 22.02.2012
Herausgeber: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Februar 2012