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POLITIK/568: Bundesrat - Verbot des Brandzeichens bei Pferden gefordert (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 23. September 2010

Bundesrat: Verbot des Brandzeichens bei Pferden gefordert


Rheinland-Pfalz hat per Nachtrag das Thema Brandzeichen bei Pferden auf die Tagesordnung der morgigen [24.09.10] Sitzung des Bundesrates setzen lassen. Der Deutsche Tierschutzbund hofft auf ein Verbot dieser Tierqual. Denn findet das Anliegen eine Mehrheit, kann über den "Antrag zum Schenkelbrand" sofort im Plenum, ohne Ausschussverfahren abgestimmt werden. Dann wäre die für Fohlen mit erheblichem Leiden verbundene Prozedur endlich beendet. Das so genannte Brennen verursacht eine hochgradige Verbrennung.

"Völlig unsinnig und überflüssig ist diese Brandmarkung der Fohlen als Hannoveraner, Oldenburger oder Holsteiner", kritisiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Sie aus traditionellen Gründen und wegen züchterischer Eitelkeiten immer noch mit Brandzeichen zu quälen, muss endlich ein Ende haben. Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, das Brennen widerspricht dem Tierschutzgesetz. Die Landesregierungen, die sich verweigern, stellen sich gegen den Tierschutz", so Apel weiter und fordert die Länderkammer auf, dem Antrag zuzustimmen.

Seit dem 1. Juli 2009 ist die neue Vorschrift in Kraft, nach der alle Fohlen EU-weit grundsätzlich mit einem Transponderchip gekennzeichnet werden müssen. Das "Chippen" ist fälschungssicher und macht jedes Pferd individuell identifizierbar. Das Brandzeichen stellt nur ein Markenzeichen für den jeweiligen Zuchtverband dar.

Fohlen erleiden durch Brandzeichen Verbrennungen dritten Grades (irreversible Zerstörung der Oberhaut und der Haarfollikel). Dadurch werden große Narben künstlich herbeigeführt, die sich von der gesunden Haut abheben und lebenslang sichtbar sind. In Dänemark ist der Schenkelbrand seit 1. März 2010 gesetzlich verboten.

Das Chippen der Pferde ermöglicht eine sichere Identifizierung ohne Tierleid und macht das Tier unverwechselbar. Den Tieren werden Transponder, etwa reiskorngroße Implantate, am Hals unter die Haut gesetzt. Jeder Chip enthält einen Code, welcher mit einem passenden Ablesegerät identifiziert werden kann.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 23. September 2010
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. September 2010