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POLITIK/501: Verabschiedung des "Tierschutz-TÜV" im Bundestag (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 19. März 2009

Verabschiedung des "Tierschutz-TÜV" im Bundestag:
Allianz für Tiere begrüßt Gesetzesänderung


Vorteile für Verbraucher, Landwirte, Hersteller und Umwelt verspricht sich die Allianz für Tiere von der Donnerstag anstehenden Entscheidung des Bundestages zum Tierschutz-TÜV. Dabei handelt es sich um ein praxisgerechtes Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen zur artgerechten Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren. Ab 2012 sollen nur noch geprüfte Haltungssysteme für Legehennen möglich sein. Die Änderung des Tierschutzgesetzes ist auch zurückzuführen auf den Druck der Allianz für Tiere, der neben dem Deutschen Tierschutzbund auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Schweisfurth-Stiftung und der Verbraucherzentrale Bundesverband angehören. Die gesetzlichen Neuerungen seien eine gute Grundlage, die Haltungsbedingungen der Tiere in der Landwirtschaft grundlegend und nachhaltig zu verbessern, so die Allianz. Ziel soll sein, dass nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene Stalleinrichtungen für alle Nutztiere in Verkehr gebracht werden dürfen.

"Noch immer werden so genannte Nutztiere in Deutschland in Haltungssystemen gehalten, in denen sie ihre arteigenen Verhaltensweisen nicht ausleben können. In ihnen werden den Tieren Schmerzen und Leiden zugefügt, obwohl das Tierschutzgesetz dies verbietet", stellt die Allianz für Tiere klar. Von einem Tierschutz-TÜV profitierten auch die Landwirte, denn sie hätten dadurch die Gewissheit, geprüfte und tiergerechte Haltungssysteme zu erwerben. Vorteile hätten auch die Hersteller: Schon vor Markteinführung würden sie erfahren, ob die Stalleinrichtung tiergerecht ist oder nicht und könnten das System verbessern. Auch würden Innovationen in Richtung Umweltschutz angestoßen.

Die Allianz für Tiere fordert, nun zügig mit einer Verordnung die Vorgaben für ein bundesweit einheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Tierhaltungssysteme festzulegen. Prüfung und Zulassung müssten dabei auf wissenschaftlichen, einheitlichen und objektiven Erkenntnissen basieren.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 19. März 2009
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2009