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POLITIK/494: Kaninchenqual Thema im Bundesrat (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 11. Februar 2009

Kaninchenqual Thema im Bundesrat


Jedes Jahr werden circa 30 Millionen Kaninchen in Deutschland verzehrt. Doch für die Haltung von Kaninchen zu Erwerbszwecken gibt es derzeit keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. Die typische Haltung der Mastkaninchen ist mit der von Legehennen in Käfigbatterien vergleichbar. Zu diesem Thema tagt kommenden Montag der Agrarausschuss sowie Ende der Woche der Europaausschuss des Bundesrates. Die Bundesländer Baden-Württemberg und Niedersachsen haben dazu einen Entschließungsantrag vorgelegt. Dieser hat zum Ziel, den Druck auf europäischer Ebene zu erhöhen, damit Empfehlungen für das Halten von Kaninchen zeitnah zum Abschluss gebracht werden: Seit mehr als zehn Jahren arbeitet der Europarat nun schon an einer Empfehlung zur Kaninchenhaltung. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt diese Initiative der beiden Bundesländer. Unabhängig davon, so der Verband, bleibe die Bundesregierung gefordert, für Deutschland rasch strenge rechtsverbindliche Bestimmungen zu erlassen.

"Das Leben der Kaninchen hat mit der Idylle von glücklich hoppelnden Tieren nichts zu tun. Die deutsche Regierung darf nicht zögern. Deutschland muss eine Vorreiterrolle einnehmen und darüber hinaus Druck auf EU-Ebene ausüben, um die Tierqual europaweit zu beenden", fordert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

In der Mastkaninchenhaltung sind die Tiere in Drahtgitterkäfigen eingepfercht, in denen sie aller artgerechten Verhaltensweisen beraubt sind. "Hoppeln" und "Männchen machen" sind den bewegungsfreudigen Tieren nicht möglich. Die grausamen Folgen: Gelenkprobleme und Skelettdeformationen. Die Drahtgitterböden und der zu geringe Platz fügen den Kaninchen enorme Schmerzen und Verhaltensstörungen zu. So kann es unter anderem beispielsweise zu schmerzhaften Pfotengeschwüren und Gitternagen kommen. Aus Tierschutzsicht muss die Haltung von Kaninchen in Einzelhaltung und Käfigen dringend verboten werden. Des Weiteren müsste dem artgemäßen Verhalten der Tiere Rechnung getragen und mehr Platz, Rückzugsbereiche, Einstreu, Nagematerial und strukturiertes Futter zur Verfügung gestellt werden.

Obwohl die Produktion von Kaninchenfleisch in Europa kontinuierlich ansteigt, gibt es weder national noch europaweit rechtliche Grundlagen, die die Haltung von Kaninchen detailliert regeln. Im Rahmen des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen hatte der Ständige Ausschuss des Europarates bereits 1998 einen ersten Entwurf für eine Empfehlung zur Kaninchenhaltung vorgelegt. Seitdem wird vergeblich auf einen Abschluss gewartet. Doch unabhängig davon bleibt die Forderung nach einer nationalen Verordnung, um das Leid der Kaninchen in Deutschland rasch zu beenden. Zudem sind europäische Vorgaben immer nur Mindestwerte, somit bleiben darüber hinaus gehende nationale Vorgaben möglich - und nötig.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 11. Februar 2009
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2009