Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERSCHUTZ

POLITIK/491: Schluß mit Lippenbekenntnissen bei der Tiertransportgesetzgebung (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 18. Dezember 2008

Deutscher Tierschutzbund fordert:

Schluss mit Lippenbekenntnissen bei der Tiertransportgesetzgebung


Morgen wird der Bundesrat über einen Entwurf für eine neue deutsche Verordnung zum Schutz der Tiere beim Transport entscheiden. Damit soll das deutsche Recht an die europäische Gesetzgebung angepasst werden. Der Deutsche Tierschutzbund warnt, dass im vorliegenden Entwurf elementare Anforderungen an den Tierschutz unerfüllt blieben: Eklatante Missstände bei Tiertransporten auf den Straßen stünden damit weiter auf der Tagesordnung. Nach Ansicht der Tierschützer ist es unverständlich, dass der aktuelle Entwurf keine strikte Transportzeitbegrenzung auf acht Stunden zumindest für Schlachttiere vorsehe. Auf EU-Ebene hatte sich Deutschland immer wieder für diese Beschränkung eingesetzt. Auch die vorgesehenen Bestimmungen in Bezug auf Ladedichten und Temperaturanforderungen sind nach Ansicht des Verbandes in Bonn völlig unzureichend. Zudem seien einzelne Anforderungen sogar schlechter als die bisherigen aus der deutschen Tiertransportverordnung des Jahres 1999.

"Die Bedingungen für die Tiere beim Transport sind grauenvoll. Die Politik ist gefordert, endlich Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Schutz der Tiere beim Transport wirklich gewährleisten", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der aktuelle Verordnungsentwurf müsse entsprechend nachgebessert werden, fordern die Tierschützer. Dies gelte insbesondere bei den Bestimmungen, die für einen tiergerechten Transport unerlässlich seien: Dazu zählten Transportzeiten, Ladedichte und Temperaturanforderungen. "Deutschland hat sich für diese wichtigen Punkte in Brüssel immer eingesetzt. Das EU-Recht ermöglicht den Mitgliedsstaaten explizit für ihre nationalen Transporte strengere Anforderungen zu erlassen. Es ist eine Schande, wenn Deutschland diese Möglichkeit nicht nutzt, um zumindest für innerdeutsche Transporte adäquate Transportbedingungen zu schaffen", konstatiert Apel.

Mehr als 360 Millionen Tiere - Geflügel noch nicht einmal eingerechnet - werden jedes Jahr quer durch Europa und über dessen Grenzen hinaus transportiert. Unter unsäglichen Bedingungen legen die Tiere endlose Strecken zurück - meistens nur, um anschließend geschlachtet zu werden. Die Tiere können auf den dicht beladenen Fahrzeugen bei erlaubten Temperaturen von bis zu 35 °C transportiert werden. Eine definitive Begrenzung der Transportzeit gibt es bisher nicht. Bereits unter Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen stellt jeder Transport für die Tiere eine erhebliche Belastung dar. Regelmäßig kommt es bei diesen Transporten zu Verstößen gegen die ohnehin aus Tierschutzsicht nicht ausreichenden Vorschriften. "Die Chance, die Situation auf den Straßen endlich zu verbessern, darf nicht ungenutzt bleiben", mahnt Apel. Der Deutsche Tierschutzbund fordert eine Begrenzung der Transportzeit für internationale Transporte auf acht, für nationale Transporte auf vier Stunden. Generell sollten Tiere immer am nächstgelegenen Schlachthof geschlachtet werden.


*


Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 18. Dezember 2008
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2008