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JUSTIZ/231: Urteil im Welpenhandel-Fall Schweinfurt (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 6. Dezember 2018

Urteil im Welpenhandel-Fall Schweinfurt:

Tierschützer erstreiten Kostenerstattung für Tierheim


Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg hat der Deutsche Tierschutzbund Anfang der Woche einen ersten Erfolg erzielt: Das Verwaltungsgericht Würzburg urteilte, dass das Landratsamt Schweinfurt einen Großteil der Kosten für die Versorgung von 25 Hundewelpen tragen muss. Das Tierheim Schwebheim des Tierschutzvereins Schweinfurt hatte die polizeilich beschlagnahmten Welpen aus illegalem Handel versorgt; die Tiere mussten im Auftrag des Landratsamts in Quarantäne gehalten werden. Für die Kosten wollte das Landratsamt jedoch nicht aufkommen.

"Die Versorgung und Unterbringung von Welpen aus illegalem Handel bringen die Tierheime oftmals an ihre Grenzen. Es kann nicht sein, dass sie am Ende dann auch noch auf den Kosten sitzen bleiben - und das, obwohl sie als Verwaltungshelfer im Auftrag des zuständigen Amtes handeln", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Das gestrige Urteil des bewerten die Tierschützer daher grundsätzlich als Erfolg. Schröder kritisiert jedoch, dass dem Tierschutzverein Schweinfurt nur rund 60 Prozent der eingeklagten Kosten - 18.567,99 statt 28.000 Euro - zugesprochen wurden: "Wir freuen uns, dass dem Verein im Grundsatz Recht gegeben wurde. Warum der Verein 40 Prozent der Kosten selbst tragen soll, wird die Urteilsbegründung im Januar zeigen. Falls hier zweckgebundene Spenden in Abzug gestellt werden, sage ich deutlich: Behördliche Aufgaben dürfen nicht durch Spenden finanziert werden."


Zum Hintergrund

Die 25 Hundewelpen, die im Tierheim Schwebheim versorgt wurden, stammen aus einem illegalen Tiertransport mit insgesamt 78 Welpen, der im Juli 2013 von der Polizei bei Schweinfurt gestoppt wurde. Die Hunde wurden neben dem Tierheim Schwebheim auf fünf weitere Tierheime - in Feucht, Kitzingen, Wunsiedel, Lichtenfels, Coburg und Frankfurt am Main - verteilt. Nahezu alle der aus Tschechien stammenden Welpen waren von Parasiten befallen und unterernährt. Einige litten an schwerwiegenden Erkrankungen. Die 25 Welpen im Tierheim Schwebheim mussten aufgrund der Ansteckungsgefahr auf Anordnung des Landratsamts in Quarantäne gehalten werden. Eine Zahlung der für den Tierschutzverein anfallenden Kosten lehnte das Landratsamt zu diesem Zeitpunkt aber bereits ab. Der Tierschutzverein Schweinfurt hatte daher gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund im Mai 2015 Klage gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Schweinfurt, eingereicht und dazu im Grundsatz am 3. Dezember 2018 recht erhalten. "Wir werden nun versuchen, eine ähnliche Entscheidung auch für die weiteren 53 Welpen herbeizuführen, wären hier aber auch vergleichsbereit, wenn das Landratsamt verhandlungsbereit sein sollte. Die anderen Tierheime, die auch Welpen aus dieser behördlichen Anordnung übernommen haben, werden jetzt alles Erforderliche tun, um eine Verjährung zu verhindern. Es sollte zunächst der Ausgang der aktuellen Klage abgewartet werden. Jetzt wird alles Weitere von der Begründung abhängen", so Schröder.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 6. Dezember 2018
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2018

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