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JUSTIZ/190: Schlappe für Eierindustrie - Bundesverwaltungsgerichtsurteil begrüßt (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 23. Oktober 2008

Schlappe für Eierindustrie:

Deutscher Tierschutzbund begrüßt aktuelles Bundesverwaltungsgerichtsurteil


Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gegen die Betreiber einer Käfighaltung für Legehennen. Demnach ist die vom Niedersächsischen Verwaltungsgericht abgewiesene Klage der egga-Landei GmbH rechtens. Diese wollte eine Legehennenhaltung, für die sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung aus dem Jahr 1994 sowie eine Baugenehmigung aus dem Jahr 1998 hat, mit dem Verweis auf den Bestandschutz weiterführen. Bei dieser Anlage handelt es sich um eine konventionelle Käfighaltung, die nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nur bis Ende 2002 erlaubt war. Generalbevollmächtigter der egga-Landei GmbH, die sich gerade als Großinvestor einer neuen Legehennenkäfiganlage für 390.000 Legehennen in Dalldorf zurückgezogen hat, ist der Geschäftsführer der Deutschen Frühstücksei, Gert Stuke. "Dieses Urteil bestätigt, dass die Qualhaltung von Legehennen nicht akzeptiert wird. Den fadenscheinigen Argumenten der Eierindustrie hat das Gericht nun eine klare Absage erteilt. Auch wenn der alte Käfig damit endgültig besiegelt ist, so muss auch der sogenannte ausgestaltete Käfig umgehend abgeschafft werden, denn Käfig bleibt Käfig", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Das Niedersächsische Verwaltungsgericht hatte die Klage der egga-Landei GmbH bereits im März 2006 abgelehnt. Das zuständige Oberverwaltungsgericht wies auch die Berufung im Dezember 2007 als unbegründet zurück. "Es gibt keine Veranlassung, eine Tierhaltung weiterhin zu legitimieren, die bereits im Jahr 1999 vom Bundesverfassungsgericht als nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar beurteilt wurde", kommentiert Apel die erneute gerichtliche Niederlage der egga-Landei GmbH. Zwischen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und der ersten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung lagen siebeneinhalb Jahre, die für eine Umstellung hätten genutzt werden können. Hinzu komme, dass mit der zweiten Änderung der Verordnung die Übergangsfrist noch einmal auf Ende 2008 verlängert wurde. Diese Übergangsfrist genüge dem Eigentumsschutz. Nicht zuletzt müsse auch das erhebliche öffentliche Interesse daran, dass auch in der Legehennenhaltung eine annähernd artgerechte Haltung in angemessener Zeit durchgesetzt werde, berücksichtigt werden, so die Gerichte.

Wissenschaftlich unstrittig ist, dass Legehennen in der Käfighaltung Schmerzen, Leiden und Schäden im Sinne des Tierschutzgesetzes zugefügt werden. Auch die nach dem Tierschutzgesetz erlaubte Haltung in den neueren Käfigen, den so genannten ausgestalteten Käfigen, ist aus der Sicht des Tierschutzes nicht akzeptabel. Eine artgerechte, verhaltensgerechte Unterbringung, wie dies das Tierschutzgesetz gebietet, ist auch in diesen nicht möglich. Derzeit ist eine Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz gegen die gültige Nutztierhaltungsverordnung vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, in der es um die nicht tiergerechte Haltung von Legehennen in den ausgestalteten Käfigen geht.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V. vom 23. Oktober 2008
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2008