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INITIATIVE/293: Kein Schächten zum Opferfest (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 19. Dezember 2007

Deutscher Tierschutzbund appelliert an Muslime in Deutschland:

Kein Schächten zum Opferfest


Anlässlich des Opferfestes (Kurban Bayrami/Id Al-Adah), das morgen begangen wird, appelliert der Deutsche Tierschutzbund an die muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, Tiere nur nach vorheriger Betäubung zu schlachten. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt jedes Schlachten ohne Betäubung (Schächten) strikt ab, da es mit erheblichen und vermeidbaren Qualen für das Tier verbunden ist. Im Juli dieses Jahres stimmte der Bundesrat der Änderung des Tierschutzgesetzes zu, wonach eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten nur dann erhalten werden kann, wenn dem Tier erhebliche Leiden und Schmerzen erspart bleiben. Eine entsprechende Gesetzesänderung steht allerdings noch aus. Der Deutsche Tierschutzbund fordert die Bundesregierung auf, eine konsequente Umsetzung des Verbots mit entsprechenden Kontrollen und ohne Ausnahmen zu realisieren.

"Bei allem Respekt vor Religion und Bräuchen anderer Kulturen, der ethische und rechtliche Rahmen darf nicht gesprengt werden. Das betäubungslose Schlachten ist und bleibt Tierquälerei! Im Sinne der Tiere und eines konsequenten Tierschutzes fordern wir die Behörden auf, keine Ausnahmegenehmigungen zum Schächten zu erteilen", appelliert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Der Deutsche Tierschutzbund wendet sich mit der Forderung an die Muslime, Tiere den deutschen Vorschriften entsprechend nur nach vorheriger Betäubung zu töten. Eine Alternative ist die Elektrokurzzeitbetäubung, die beispielsweise in Neuseeland angewendet wird. Dieses Fleisch wird von vielen muslimischen Bürgern - auch in Deutschland - als Alternative akzeptiert, ohne dass sie dadurch in einen Konflikt mit ihrem Glauben geraten würden. Das Tier blutet bei der Kurzzeitbetäubung ebenso wie beim betäubungslosen Schächten aus, und das Fleisch erfüllt die religiösen Speisevorschriften. Vor allem aber bleiben dem Tier durch die Betäubung unnötige Qualen erspart.

Der Verband weist darauf hin, dass Haus- und Hinterhofschächtungen weiterhin streng verboten sind. Wer ohne eine Genehmigung schächtet, kann mit einer Geldbuße bis 25.000 Euro und mit Haftstrafe belegt werden. Schon der Transport von Schafen im Kofferraum des PKW verstößt gegen das Tierschutzgesetz und kann geahndet werden.

Weitere Informationen zum Thema Schächten finden Sie auf der
Internetseite des Deutschen Tierschutzbundes unter www.tierschutzbund.de


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 19. Dezember 2007
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2007