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TIERHALTUNG/710: Kastenstandhaltung bei Sauen - konkrete Verbesserungsvorschläge nötig (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 31. August 2017

Kastenstandhaltung bei Sauen:

Deutscher Tierschutzbund sieht massiven Nachbesserungsbedarf beim Entschließungsantrag auf Initiative des Landes Niedersachsen


Der Agrarausschuss des Bundesrats entscheidet am 4. September über die Zukunft der Sauenhaltung in Deutschland. Der Deutsche Tierschutzbund fordert seit Langem aus Tierschutzgründen den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung. Daher begrüßt der Verband prinzipiell, dass die Landesregierung Niedersachsen mit ihrer Initiative eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorbereitet, die eine Einschränkung der Kastenstandhaltung vorsieht. Grundsätzlich muss aber festgestellt werden, dass die Verordnung zunächst seit Langem bestehende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz legalisiert. Angesichts des Staatsziels Tierschutz sollte eine solche Vorgehensweise eigentlich nicht möglich sein. Kritik übt der Verband zudem an zu langen Übergangsfristen und Fixierungszeiten sowie am Fehlen der Konkretisierungen für den Abferkelbereich. Die Tierschützer fordern den Agrarausschuss auf, notwendige Nachbesserungen vorzunehmen. Nach dem Ausschuss entscheidet am 22. September der Bundesrat über den Antrag der Länder.

"Wir freuen uns, dass sich auf politischer Ebene etwas bewegt, auch wenn der Anlass eigentlich beschämend ist. Jetzt muss das Ziel der Ausstieg aus der tierschutzwidrigen Kastenstandhaltung sein - im Deck- und im Abferkelbereich", fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Wir appellieren an den Agrarausschuss, jetzt sofort die richtigen Weichen für den Ausstieg zu stellen."

Das sogenannte "Magdeburger Urteil" und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht im November 2016 hatten klar gestellt, dass die gängige Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum gegen die Mindestanforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verstößt. Eigentlich müssten die Vollzugsbehörden gegen jeden Betrieb, in dem Sauen derart tierschutzwidrig gehalten werden, vorgehen. Um das zu verhindern soll nun die bestehende Verordnung geändert und so die tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen legalisiert werden. Dass der vorliegende Antrag auch noch eine Übergangsfrist von zehn Jahren bzw. 12 oder sogar 15 Jahren für bestehende rechtswidrige Kastenstände vorsieht, ist für den Deutschen Tierschutzbund nicht nachvollziehbar. "Jetzt muss wenigstens die Chance ergriffen werden, schnell wieder zu einem tiergerechteren Umgang mit den Sauen zurückzufinden", sagt Schröder. "Für den erforderlichen Umbau der Haltungssysteme fordern wir deutlich kürzere Übergangsfristen und eine entsprechende Förderung, die diese Investitionen für die Landwirte ermöglicht. Dabei sollte die Förderung umso höher ausfallen, je schneller die Landwirte etwas ändern."

Auch hinsichtlich der Fixierungsdauer geht der Antrag den Tierschützern nicht weit genug: Eine Fixierung von drei bis maximal fünf Tagen während der Rausche - der Zeit, in der die Sau trächtig werden kann - wäre aus Tierschutzsicht für die Besamung hinnehmbar, nicht aber die angedachten fünf bis acht Tage. Im vorliegenden Antrag vermisst der Deutsche Tierschutzbund zudem weitere Konkretisierungen, wie die Haltung der Sauen im Deckbereich verbessert werden kann, etwa Details zur Buchtengestaltung oder Vorgaben hinsichtlich Platzangebot und Beschäftigungsmöglichkeiten. Auch für den Abferkelbereich braucht es aus Sicht der Tierschützer konkrete Verbesserungsvorschläge, die u.a. ein Fixierungsverbot beinhalten, anstatt vager Absichtserklärungen.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 31. August 2017
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. September 2017

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