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TIERHALTUNG/698: Greenpeace-Rechtsgutachten zur Mastschweinehaltung - Handeln des Gesetzgebers gefordert (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 3. Mai 2017

Greenpeace-Rechtsgutachten zur Mastschweinehaltung:

Deutscher Tierschutzbund fordert Handeln des Gesetzgebers


Heute hat Greenpeace ein Gutachten vorgestellt, wonach die Mastschweinehaltung in Deutschland rechtswidrig sei und das im Grundgesetz verankerte Staatsziel missachtet werde. Der Deutsche Tierschutzbund sieht sich aufgrund der Schlussfolgerungen des Gutachtens bestätigt, dass es dringend gesetzlichen Nachbesserungsbedarf bei der Haltung von Schweinen gibt. Der Verband fordert neben diesen gesetzlichen Anpassungen eine nationale Nutztierstrategie zur nachhaltigen Absicherung von mehr Tierschutz im Stall. Zugleich bestätigt das Rechtsgutachten die Einschätzung der Tierschützer, wonach die Initiative Tierwohl ein verbrauchertäuschender Versuch ist, Initiativen des Gesetzgebers abzufangen.

"Das Tierschutzgesetz und auch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind zu stark an den Interessen der Tiernutzer und zu wenig an denen der Tiere orientiert. Auch die Landwirte wurden durch Berater und Funktionärsriegen in den Bauernverbänden bei Investitionen in Haltungssysteme in eine Richtung gelenkt, die den Tierschutz außer Acht lässt. Es braucht nun dringend gesetzliche Anpassungen, um die größten Missstände, wie etwa die millionenfachen Amputationen am Tier, abzuschaffen", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, der sich daher zudem für eine nationale Nutztierstrategie ausspricht: "Wir wissen, dass es viele umstellungsbereite Landwirte gibt. Diese brauchen auch eine Perspektive, wenn es zum Beispiel darum geht, in welche zukunftsfähigen Stallformen investiert werden sollte. Da ist die Bundesregierung ebenso eilig gefordert, gemeinsam mit den Ländern und Kommunen Klarheit zu schaffen - und das im Konsens mit Tier- und Umweltschutz und dem gesellschaftlichen Mehrheitswunsch. Das kann mit einer nationalen Nutztierstrategie gelingen, auch weil dann nötige Förderinstrumente auf das gemeinsame Ziel von mehr Tierschutz ausgerichtet werden können."

In der Mastschweinhaltung dürfen die üblichen konventionellen Warmställe mit Vollspaltenböden nach wie vor gebaut werden, obwohl sie kaum Entwicklungspotential für einen Umbau zu tiergerechten Systemen haben. Anstatt sich an den Bedürfnissen der Tiere zu orientieren, dienen Amputationen am Tier dazu, sie an die bestehenden Systeme anzupassen. Die gesetzlichen Vorgaben sind unzureichend, ermöglichen keine artgemäße Ausübung von Verhalten und führen stattdessen sogar regelmäßig zu Erkrankungen und Verletzungen der Tiere. Obwohl dies lange bekannt und wissenschaftlich erwiesen ist, fehlt es nach wie vor an den längst überfälligen gesetzlichen Änderungen.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V. vom 3. Mai 2017
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Mai 2017

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