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TIERHALTUNG/528: Ausstieg aus der Käfighaltung für Legehennen auf die lange Bank geschoben? (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 27. Mai 2011

Ausstieg aus der Käfighaltung für Legehennen auf die lange Bank geschoben?

Verordnungsentwurf des Bundesministeriums heute bekanntgeworden


Die Pläne der Bundesministerin Ilse Aigner für das von ihr zugesagte Verbot der Kleingruppenkäfige in Deutschland sind heute bekannt geworden. Dem Deutschen Tierschutzbund liegt der Vorschlag einer "Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung" vor. Auch wenn erfreulich ist, dass Frau Aigner an einem Verbot festhält: Die extrem lange Übergangsfrist für bestehende Kleingruppen-Käfiganlagen kritisiert der Deutsche Tierschutzbund scharf. Das Ministerium plant laut dem Entwurf, die bestehenden Kleingruppenkäfige noch bis zum Jahr 2035 in Betrieb zu lassen. Einzelne dieser Käfigbetriebe sind bereits seit 2008 in Betrieb.

"Eine Übergangsfrist von damit de facto 27 Jahren ist absolut inakzeptabel. Wir fordern das sofortige Verbot. Was beim Atomausstieg machbar ist, das muss auch möglich sein, wenn es um Mitgeschöpfe geht. Eine großzügige Frist bis 2035 ist nicht begründbar, weder rechtlich noch wirtschaftlich und schon gar nicht ethisch", erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, zu der in Presseberichten bekanntgewordenen Verordnung.

Am Tag, als der Bundesrat 2006 die Käfige mit Mehrheit einführte, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung die Normenkontrollklage angekündigt. Jeder, der die Käfige gebaut hat, wusste, dass dies in einem rechtlich unsicheren Raum passiert. Dass nun der Käfiglobby so großzügig entgegen gekommen wird, ist aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes ein Skandal. Apel dazu: "Wenn die Bundesministerin sich mit dieser weitreichenden Zusage die Zustimmung der Käfiglobby zu einem Verbot erkaufen muss, dann wäre das ein nicht zu verantwortendes, unwürdiges, taktisches Spiel zum Schaden von Millionen Hühnern."

Die neuerliche Debatte über ein Verbot der Käfige für Legehennen wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz möglich. Das BVG erklärte die derzeit gültige Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung/Kapitel Legehennen, in der die Kleingruppenkäfige und damit nur ein DIN-A4-Blatt Platz pro Tier erlaubt sind, für verfassungswidrig. Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte die neuen Käfigsysteme von Beginn als nicht tiergerecht. Führende Wissenschaftler bestätigen das.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 27. Mai 2011
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2011