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TIERHALTUNG/472: "Ehlen-Erlaß" zur Käfig-Hühnerhaltung in Niedersachsen unzumutbar (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 28. Januar 2009

Bundesministerin Aigner muss sich einschalten:

"Ehlen-Erlass" zur Käfig-Legehennenhaltung in Niedersachsen ist unzumutbar


Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen (CDU) zögert offenbar immer noch, seinen Sondererlass zur Flächenberechnung der neuen Käfige für Legehennen zurückzuziehen. Der Deutsche Tierschutzbund bittet daher nun die Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner sich einzuschalten. Zumal in einem persönlichen Gespräch des Deutschen Tierschutzbundes mit der Bundesministerin klargestellt wurde, dass der Erlass Niedersachsens auch aus Sicht der Bundesregierung inakzeptabel ist. Nach dem sogenannten "Ehlen-Erlass" hätten die Hühner in Niedersachsen im Kleingruppenkäfig noch weniger Fläche zur Verfügung als in anderen Bundesländern. Trotz aller Appelle weigert sich der Landesminister immer noch, den Erlass umgehend zurückzuziehen. Minister Ehlen geht sogar noch weiter: Der Vorsitzende des Geflügelverbandes in Niedersachsen, Wilhelm Hoffrogge, berichtet von einer persönlichen Zusage des Ministers. Demnach sollen alle bereits beantragten Bauten in Niedersachsen, unabhängig von der weiteren Zukunft des Erlasses, Bestandsschutz haben.

"Es ist unzumutbar, dass Herr Ehlen wider besseres Wissen den rechtswidrigen Erlass persönlich durchsetzt. Damit verschafft er den niedersächsischen Hühnerhaltern wirtschaftliche Vorteile gegenüber allen anderen Haltern in Deutschland - auf Kosten der Hühner. Da aber weder der Minister noch Ministerpräsident Christian Wulff die Konsequenzen ziehen und den Erlass mit allen Zusagen umgehend für nichtig erklären, muss sich nun die Bundesministerin einschalten", appelliert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes ist der Erlass rechtswidrig, was allen Beteiligten von Beginn an bekannt sein musste. Nach Bewertung des Deutschen Tierschutzbundes sind auch alle Folgen aus einem rechtswidrigen Erlass unwirksam, wie jede erteilte Bau- oder Betriebsgenehmigung. Sollte sich jedoch herausstellen, dass die Käfigbetreiber Ansprüche auf Ersatz von Schäden haben, die durch den Erlass begründet sind, so muss das Land Niedersachsen diese begleichen. Keinesfalls dürften rechtswidrige Zustände aufrechterhalten werden, so Apel und fragt: "Oder will Niedersachsen endgültig den Spitzenplatz der Tierquälerliste einnehmen?"

Unabhängig von der unzulässigen Verkleinerung der Käfigfläche in Niedersachsen stellt der Deutsche Tierschutzbund fest, dass in den Käfigen generell keine tiergerechte Haltung möglich sei. Wissenschaftliche Untersuchungen belegten, dass die Hennen aufgrund des geringen Platzangebotes die Strukturen nicht nutzen können und so Grundbedürfnisse wie Scharren und Sandbaden nicht befriedigt würden.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 28. Januar 2009
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2009