Deutsches Institut für Menschenrechte - 8. November 2017
Mehr Inklusion im Sport! Zur 41. Sportministerkonferenz am 9./10. November 2017 im Saarland
Berlin - Anlässlich der 41. Sportministerkonferenz am 9./10. November in St. Wendel erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Besonders der Breitensport bietet die Möglichkeit, dass Menschen mit und
ohne Behinderungen spielerisch miteinander in Kontakt kommen. Seine
Angebote sollten dazu beitragen, die gleichberechtigte Teilhabe am Sport
und damit eine inklusive Gesellschaft zu fördern.
Daher empfehlen wir den Landessportminister_innen, ihren Einfluss zu
nutzen, um die Inklusion im Breitensport voranzutreiben. Die Länder
sollten auch mit finanziellen Anreizen Sportvereine dazu anhalten, mehr
inklusive Sportmöglichkeiten anzubieten. Ebenso sollten sie darauf
hinwirken, dass die Kommunen Sportstätten barrierefreier gestalten.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich
Deutschland verpflichtet, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte
Teilhabe am Sport und Sportereignissen zu ermöglichen. Derzeit aber
nehmen Männer, Frauen und Kinder mit Behinderungen Sport-Angebote weniger
wahr als Menschen ohne Behinderungen, da inklusive Sportangebote und
barrierefreie Sportstätten fehlen.
Auch Kommunen und Sportvereine stehen in der Verantwortung. Sie sollten
sich engagieren, etwa durch die Vergabe von Nutzungszeiten für
Sportstätten an inklusive Vereine oder die Bereitstellung von inklusiven
Sportangeboten. Sie sollten auf Menschen mit Behinderungen zugehen und mit
ihnen gemeinsam inklusive Sportangebote entwickeln."
Weitere Informationen:
Inklusion durch Sport. Zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im
Breitensport. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte, 2017.
(Position Nr. 12)
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/POSITION/Position_12_Inklusion_durch_Sport_Teilhabe_von_Menschen_mit_Behinderung.pdf
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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. November 2017
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2017
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