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KIRCHE/952: Zollitsch zur Neufassung der "Normen über die schwerwiegenden Delikte" (DBK)


Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz vom 15.07.2010

Erzbischof Dr. Robert Zollitsch zur Neufassung der "Normen über die schwerwiegenden Delikte"


Die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom hat heute der Öffentlichkeit eine Neufassung der "Normen über die schwerwiegenden Delikte" ("Normae de gravioribus delictis") vorgelegt. Das Rechtsdokument wurde am 21. Mai 2010 von der Kongregation verabschiedet und von ihrem Präfekten, William Kardinal Levada, unterzeichnet. Dazu erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch:

"2001 hat die Kongregation für die Glaubenslehre unter ihrem damaligen Präfekten Joseph Kardinal Ratzinger ein Dokument vorgelegt, das sich aus kirchenrechtlicher Perspektive mit den besonders schwerwiegenden Straftaten (delicta graviora) befasst. Die rechtliche Behandlung dieser Delikte ist der Glaubenskongregation selbst vorbehalten. Dabei geht es insbesondere um Straftaten, die während der Sakramentenspendung erfolgten oder um schwerwiegende Sittlichkeitsdelikte.

Die Erfahrungen, die seit 2001 in verschiedenen Teilen der Welt gemacht wurden, sind von der Kongregation zwischenzeitlich sorgfältig ausgewertet worden. Einige Rechtsnormen werden jetzt aufgrund dieser Erfahrungen modifiziert und den heutigen Erfordernissen angepasst. Insbesondere begrüße ich, dass die Kongregation vor dem Hintergrund der Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen, mit denen sich auch die Kirche in Deutschland konfrontiert sieht, ein klares Signal für die rückhaltlose Aufklärung und Ahndung solcher Untaten gibt. In diesem Zusammenhang ist die grundsätzliche Verlängerung der Verjährungsfrist von 10 auf 20 Jahre zu verstehen und ebenso die Klarstellung, dass der Umgang von Klerikern mit kinderpornographischem Material zu den schwerwiegenden Delikten zu zählen ist. Für ein angemessenes Verständnis dieser Bestimmungen des kirchlichen Strafrechts muss dabei immer mitbedacht werden, dass die Kirche hier nur ihren eigenen kircheninternen Rechtskreis regelt. Die Bestrafung von Tätern nach den staatlichen Gesetzen in den verschiedenen Staaten bleibt davon völlig unbenommen und wird in keiner Weise berührt.

Das neue Dokument der Glaubenskongregation stellt ein eindeutiges Zeugnis zugunsten der Opfer von Verfehlungen und Verbrechen im kirchlichen Raum dar. Gerade dafür bin ich der Kongregation dankbar. Einmal mehr zeigt sich, dass die Kirche in Deutschland und die Universalkirche auf einem gemeinsamen Kurs sind. Das Unrecht der Vergangenheit wird aufgearbeitet und die Konsequenzen für Gegenwart und Zukunft werden gezogen."


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 115 vom 15. Juli 2010
Herausgeber: P. Dr. Hans Langendörfer SJ,
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2010