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KIRCHE/690: Schutz des arbeitsfreien Sonntags (EKD)


Evangelische Kirche in Deutschland - Pressemitteilung vom 11.02.2009

Schutz des arbeitsfreien Sonntags

Europaabgeordnete bringen schriftliche Erklärung ein


Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Kommission der katholischen Bischofskonferenzen in der Europäischen Gemeinschaft (COMECE) und die Kirche von England begrüßen die Initiative einiger Mitglieder des Europäischen Parlaments, eine schriftliche Erklärung "zum Schutz des arbeitsfreien Sonntags als tragendem Element des europäischen Sozialmodells und Teil des europäischen Kulturerbes" zur Entscheidung zu bringen. Diese wäre ein wichtiges Bekenntnis des Europäischen Parlaments zum Sozialen Europa. Nun kommt es darauf an, die notwendige Mehrheit für diese überparteiliche Resolution zu finden, die am 2. Februar 2009 von fünf Europaparlamentariern aus den politischen Gruppen der EVP, PSE, ALDE und UEN eingebracht worden ist.

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Grenzen einer Ökonomisierung aller Lebensbereiche deutlich gemacht. Konsum ohne Maß entspricht weder dem Modell nachhaltigen Wirtschaftens noch ist er ein Leitbild für die menschliche Entwicklung. Männer und Frauen, die sonntags arbeiten, sind in ihren sozialen Beziehungen benachteiligt. Ihr Familienleben, ihre persönliche Entfaltung, sogar ihre Gesundheit werden nachweislich beeinträchtigt.

Als europäisches Kulturerbe mit langer Tradition und von hohem Wert ist der arbeitsfreie Sonntag für die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben ein entscheidender Faktor. Für die familiären Beziehungen, aber auch für das soziale und kulturelle Leben ist es von bleibender Bedeutung, den Tag, an dem die Kinder und Eltern gemeinsam Zeit verbringen können, zu bewahren. Auch die europäische Gesetzgebung sieht den Sonntag als wöchentlichen Ruhetag für Kinder und Heranwachsende. Der Respekt der Sonntagsruhe wird so zu einem Eckpfeiler des europäischen Sozialmodells.

In den vergangenen Jahren wurde jedoch der Schutz des Sonntags in zahlreichen Mitgliedstaaten mit dem bloßen Verweis auf Möglichkeiten der Konsumsteigerung weiter verringert. Arbeitnehmer werden mit einer Zersplitterung ihres Privatlebens konfrontiert, Unternehmen mit einer Umlenkung der Kaufkraft weg von klein- und mittelständischen Betrieben, die ununterbrochene Öffnungszeiten nicht gewährleisten können. Daher fordert die nun eingebrachte Erklärung die Mitgliedstaaten und die europäischen Institutionen auf, "den Sonntag in künftigen einzelstaatlichen und EU-Rechtsvorschriften zur Arbeitszeit als wöchentlichen Ruhetag zu schützen, um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und die Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben zu fördern".

Um angenommen zu werden, muss die schriftliche Erklärung bis zum 7. Mai 2009 von der Mehrheit der Europaparlamentarier (d.h. von 394 Abgeordneten) unterschrieben werden.

Artikel 116 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments sieht vor, dass eine schriftliche Erklärung, welche von höchstens 5 Abgeordneten präsentiert und maximal 200 Worte umfassen darf, während einer Dauer von drei Monaten den Europaabgeordneten zugänglich gemacht wird. Wenn sie von der Mehrheit der Abgeordneten unterschrieben wird, erhält sie den Status einer offiziellen Verlautbarung des Europäischen Parlaments und wird den in der Erklärung genannten Stellen zugeleitet.

Der Text der schriftlichen Erklärung kann unter folgendem Link abgerufen werden:
http://www.europarl.europa.eu/activities/plenary/writtenDecl/wdFastOngoing.do


Diese Pressemitteilung wird wort- und zeitgleich von der Kirche von England und der Kommission der Bischofskonferenzen in der Europäischen Gemeinschaft (COMECE) versandt.


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Quelle:
Pressemitteilung 27/2009 vom 11.02.2009
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2009