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KIRCHE/1019: Weihbischof Losinger zur Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik (DBK)


Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz vom 12.10.2010

Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger
(Mitglied im Deutschen Ethikrat, Mitglied der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz)
zur Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik (PID):


"Die Selektion extrakorporal erzeugter Embryonen ist ein massiver Verstoß gegen Buchstaben und Geist von Grundgesetz und Embryonenschutzgesetz. Die Verwerfung eines Embryos aufgrund eines auffälligen Chromosomenbefundes verstößt nicht nur gegen das Achtungsgebot der Menschenwürde und das Grundrecht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit, sondern auch gegen das im Grundgesetz festgeschriebene Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung, das einen Embryo mit voraussichtlichem Gendefekt ebenso vor Diskriminierung schützt wie geborene Menschen mit Behinderung.

Die Lücken, die sich durch das Urteil des Bundesgerichtshofes zur PID ergeben haben, müssen durch rechtliche Maßnahmen - wie etwa ein Verbot der PID über eine Novellierung des Embryonenschutzgesetzes - geschlossen werden. Eine vermittelnde Lösung, also eine begrenzte Zulassung der PID, ist nicht möglich. Denn wo es um Lebensrecht und Menschenwürde geht, darf es keine Kompromisse geben. Hier greift eindeutig das Instrumentalisierungsverbot. Eine PID ist mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar."


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 164 vom 12. Oktober 2010
Herausgeber: P. Dr. Hans Langendörfer SJ,
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
Deutsche Bischofskonferenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2010