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DER PROZESS/003: Medium, blutig und durch - Auf der Schlachtbank (SB)


Erinnerungsdesaster eines Kronzeugen


Weil die Kronzeugenregelung Ende 1999 auslief, geriet das BKA in Verzug. So verwundert es nicht, daß man sich in Wiesbaden zu dieser Zeit an den in Frankreich untergetauchten Hans-Joachim Klein erinnerte, der zwar seinen Ausstieg aus der Terrorszene 1979 in Buchform bekanntgegeben hatte, doch noch immer wegen seiner Beteiligung am OPEC-Überfall gesucht wurde. Bis zu den Aussagen der Kronzeugen Hans-Joachim Klein im Jahr 1998 und Tarek Mousli ab 1999 in Berlin lagen den Behörden praktisch keine Kenntnisse über die personelle Struktur der RZ vor.

Klein hatte sich im Exil zwischenzeitlich eine bürgerliche Existenz aufgebaut. Er führte ein unauffälliges Leben mit einer neuen Identität. Als gelernter Automechaniker konnte er sich mit gelegentlichen Reparaturen ein Auskommen sichern. Zudem halfen ihm Freunde wie erklärtermaßen Cohn-Bendit mit Geldzuwendungen jahrelang bei seinem Ausstieg aus dem Terrorismus. Er ging eine Beziehung mit einer französischen Lehrerin ein, wurde Vater von zwei Kindern, aber sie trennte sich nach 13 Jahren 1991 wieder von ihm. Einsam und zurückgezogen in dem kleinen Dorf Sainte-Honorine-la-Guillaume an der französischen Normandieküste und offenbar zerrüttet von der Perspektivlosigkeit seines Lebens unternahm er nach eigenen Angaben im Zeitraum von 1993 bis 1996 mehrere Selbstmordversuche. Zu dieser Zeit spielte er auch mit dem Gedanken, sich den deutschen Behörden zu stellen.

Allerdings hatte Klein im französischen Exil bereits zweimal, erstmals 1988 im Pariser Café de la Paix, zuletzt im Jahr 1993, ebenfalls in Paris, im Büro der Zeitung "Libération", Kontakt zu einem Beamten des Kölner Bundesamts für Verfassungsschutz aufgenommen, um sich vorab über das ihn zu erwartende Strafmaß zu informieren. Der damalige BfV-Präsident Gerhard Boeden leitete zu der Zeit ein halbamtliches Aussteigerprogramm für umkehrwillige Terroristen. Klein, der nach eigenem Bekunden nichts so sehr fürchtete wie eine lange Haftzeit, durfte jedoch nicht auf eine milde Strafe hoffen. Auch der Frankfurter Anwalt Eberhard Kempf, der ihn später in seinem Prozeß als Rechtsbeistand vertrat, konnte ihm keine besseren Aussichten als zehn bis zwölf Jahre Haft machen. Klein winkte ab und blieb im Untergrund. Entgegen der von den Strafverfolgungsorganen gerne behaupteten Unauffindbarkeit Kleins war zumindest dem Verfassungsschutz bekannt, daß er sich in Frankreich aufhielt.

Klein erscheint als sphinxhafte Persönlichkeit, die sich gerne mit Rätseln umgibt und den Eindruck erweckt, daß sie viel zu sagen habe. Und zu sagen hatte er in seiner Karriere als untergetauchter Terrorist eine Menge, vor allem was unter dem "revolutionären Deckmantel" so alles in RZ-Kreisen und den palästinensischen Ausbildungscamps ausgeheckt wurde und "im Kern schon fast faschistisch" sei. Schließlich hatte Klein etliche Interviews gegeben, gar einen Brief an den früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum adressiert und ein Buch über seinen Ausstieg aus dem Terrorismus geschrieben. Angeblich das Risiko nicht scheuend hatte er Kontakt zu den deutschen Ermittlungsbehörden aufgenommen und über seine Rechtsanwälte strafmildernde Zusicherungen mit der Frankfurter Staatsanwaltschaft zu erreichen versucht, obwohl ihn doch die "Bullen aller Herren Länder" suchten, ganz zu schweigen von seinen alten "Kollegen" aus dem Nahen Osten, die eine Kugel für ihn reserviert hätten. Larmoyanz ist bekanntlich das prosaische Stilmittel aller Umkehrer, die einst mit Abenteuer im Herzen aufgebrochen waren und sich dann mit einer Realität konfrontiert sahen, die einfach nur schmutzig und niederträchtig war. [3]

Läßt man die zahlreichen Interviews zu entnehmenden Darstellungen Kleins Revue passieren, dann hat ihn die in Wien erlittene Schußwunde offensichtlich von allen revolutionären Träumen geläutert. Die Kugel, die ihn traf und hätte töten können, leitete dann auch jenen paradigmatischen Lernprozeß ein, der erste Zweifel in ein ernstes Nachdenken vertiefte über das, "was ich da mache und weiter machen soll". Wie aus dem Spiegel-Brief weiter zu entnehmen ist, rieb sich Klein vor allem an der "Zynik und Gefühllosigkeit" seiner einstigen Kommandomitglieder "über das Warum zum Tod dieser drei Menschen" in Wien. Was sich im einzelnen bei der kommandointernen Nachbesprechung tatsächlich abgespielt hat, läßt sich schwerlich überprüfen, doch Klein zufolge waren die dabei gedroschenen Phrasen "schlicht und einfach menschenverachtend". [3]

In den Szenekneipen des Frankfurter Stadtteils Bockenheim, aus deren linksintellektuellen Kreisen Politiker hervorgingen, die sich erfolgreich für höchste Staatsämter empfahlen, mußte Klein-Klein, wie er von seinen Genossen genannt wurde, den Eindruck haben, im Kampf für eine gerechte Sache aufregende Abenteuer erleben zu können und dabei stets auf der Seite der Guten zu stehen. So wurde er, wenn man der Arglosigkeit seiner biografischen Erzählung Glauben schenken wollte, leichte Beute der Frankfurter RZ-Gründer Wilfried Böse und Brigitte Kuhlmann, als diese ihn auf die finstere Seite der Geschichte lockten.

"Für zehn Minuten Opec hab ich mein ganzes weiteres Leben ruiniert", [5] so sein Resümee; er schien dabei vergessen zu haben, daß er selbst mit der Waffe in der Hand in die OPEC-Zentrale eingedrungen war und laut Zeugenaussagen durchaus auch geschossen hatte. "Aber für diese drei Morde kann ich mich einfach nicht schuldig fühlen." [6] In seiner Selbstinszenierung als Missionar der Terrorismusbekehrung diente er sich zwar den staatstragenden Institutionen an, war aber vielleicht nicht so wertvoll für die Ermittlungsbehörden, wie er selbst dachte, da man beim BKA in Wiesbaden wohl begriff, daß hinter prahlerischen Darstellungen - "Wenn ich zehn Leute von der Guerrilla wegkriege, habe ich mehr erreicht als das Bundeskriminalamt mit seinen hundert Millionen Mark." [7] - vor allem maßlose Selbstüberschätzung steckte. Man hätte Klein, der wiederholt die Karte der reuigen Umkehr spielte, aber nicht bereit war, die Verantwortung für seine Tatbeteiligung in Wien zu übernehmen, sonst viel früher festgenommen. Spuren genug hatte er hinterlassen. Zuviele Leute wußten von ihm, so daß unterm Strich wohl die Einsicht vorherrschte, daß seine Kenntnisse über die RZ-Strukturen bestenfalls marginalem Halbwissen entsprangen.


Plakat mit der Aufschrift 'Solidarität mit Sonja und Christian' -Quelle: www.verdammtlangquer.org

Widerstand gegen politische Justiz
Quelle: www.verdammtlangquer.org

Daß Klein schließlich am 8. September 1998 von BKA-Zielfahndern und zwei französischen Anti-Terror-Spezialisten in einem normannischen 300-Seelen-Dorf festgenommen und im Mai 1999 von Wiesbadener Beamten in die BRD zurückgeführt wurde, hatte ermittlungstaktische Gründe. Er sollte, bevor er für das BKA völlig wertlos wurde, noch einmal als Kronzeuge RZ-Prozesse anschieben helfen, vor allem aber im unaufgeklärten Mordfall des hessischen Wirtschaftsministers Heinz Herbert Karry belastendes Material liefern. Möglicherweise kam die Polizei seinem Aufenthaltsort durch ein zurückverfolgtes Telefonat mit der Stern-Redakteurin Edith Kohn auf die Spur. Es bedurfte jedenfalls keiner großen Überredungskunst, um den kooperationswilligen Klein zur Mitarbeit zu bewegen. Der Ex-Revolutionär ließ sich schnell auf die ihm angebotene Kronzeugenregelung ein und diktierte fleißig sein angebliches Wissen über die RZ in die Akten.

So lag der Staatsanwaltschaft schließlich ein gut hundertseitiges Aussageprotokoll von Klein vor. 23 Jahre nach dem OPEC-Anschlag löste dies eine Kette von Verhaftungen aus. Unter anderem bezichtigte Klein anhand ihm vorgelegter Lichtbilder Rudolf Schindler als führendes Mitglied der Frankfurter RZ, der ihn für den OPEC-Anschlag angeworben haben soll. Schindler, der seit Anfang der 1990er Jahre gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin Sabine Eckle im Frankfurter Nordend eine kleine Galerie betrieb, wurde am 13. Oktober 1999 festgenommen. Zusammen mit Klein auf der Anklagebank sitzend wurde ihm vor der 21. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt/Main am 17. Oktober 2000 der Prozeß gemacht. Der Anklagevertreter warf Klein gemeinschaftlich begangenen Mord in drei Fällen, Mordversuch und Geiselnahme vor. Schindler mußte sich aufgrund des Vorwurfs seiner mutmaßlichen Mittäterschaft, Anstiftung zur und Beihilfe an der Wiener OPEC-Geiselnahme verantworten. So sollte er kurz vor dem Überfall Waffen von Frankfurt nach Wien transportiert, dort die Logistik für die Operation aufgebaut und als letzter Mann der Reserve bereitgestanden haben, um im Notfall den Rückzug des Kommandos zu decken. Auch bei ihm mußte wie bei Klein der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung laut Paragraph 129 a wegen Verjährung fallengelassen werden, so daß der Prozeß nicht wie sonst üblich vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts verhandelt wurde.

Wie notdürftig konstruiert die Vorwurfslage gegen Schindler war, zeigte sich auch daran, daß Klein ihn nach seiner Auslieferung an die Bundesrepublik zwar in einer Vernehmung am 2. September 1999 als RZ-Rädelsführer identifizierte, der angeblich gemeinsam mit drei weiteren RZ-Mitgliedern an allen Vorbereitungen für die OPEC-Geiselnahme beteiligt war. Dies stand jedoch im Widerspruch zu früheren Aktenvermerken, in denen Klein andere Personen als Anstifter im Frankfurter Stadtwald genannt hatte. In einer in französischer Auslieferungshaft als Erinnerungsstütze angefertigten Handschrift erwähnte er Kuhlmann und Weinrich und mußte hinsichtlich der Anwesenheit von Böse zurückrudern, da dieser zu dieser Zeit nachweislich in Beirut unterwegs war. Aber auch Weinrich kam als Anwerber nicht in Betracht, da er damals im Gefängnis saß. Auch schien es die ermittlungsführende Staatsanwaltschaft wenig zu kümmern, daß Klein in seinen Einlassungen zunächst nur von einem gewissen Schindler gesprochen hatte, an dessen Vornamen er sich nicht mehr erinnern konnte. Ebensowenig irritierte es die Strafverfolger, als Klein als Decknamen für Schindler "Max" und "Sharif" angab, wiewohl diese Namen laut BKA-Unterlagen von einem anderen RZ-Mitglied geführt wurden.

Schindler machte im Prozeß vom 17. Oktober 2000 bis 15. Februar 2001 von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Nach 25 Verhandlungstagen sprach ihn das Frankfurter Landgericht von allen Anklagepunkten frei, verurteilte Klein jedoch wegen seiner Beteiligung am Überfall strafmildernd dank seines Kronzeugenstatus nicht zu einer lebenslangen, wie in solchen Fällen vorgesehen, sondern nur zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. 2003 wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt und Klein aus dem Gefängnis entlassen. Im März 2009 wurden ihm die letzten Monate seiner Bewährungsstrafe vom hessischen Justizministerium per Verfügung eines Straferlasses im Gnadenwege erlassen.


Linker Widerstand im strafrechtlichen Vollzug

Am 21. September 2012 begann der Prozeß gegen die mutmaßlichen Linksaktivisten der RZ Sonja Suder und Christian Gauger unter dem Vorsitz von Richterin Bärbel Stock. Der Hochsicherheitssaal des Frankfurter Landgerichts ist kein lebensfroher Ort, hier vernimmt man bestenfalls das mahnende Hüsteln der Gerichtsdiener. Wenn Worte auffliegen, prallen sie als dumpfes Echo von den hohen kalten Wänden zurück. Seltsam, aber in Gerichtsgebäuden wechselt der Schritt wie von selbst in einen schleppenden Gang. Mag sein, daß dies an der sprichwörtlichen Sterilität juristischer Abläufe liegt. Denn hier wird Recht gesprochen und Reue eingefordert.

Hinter einer dicken Glasscheibe, die den Gerichtssaal vom Zuschauerraum trennt, saßen die Prozeßbesucher, darunter auch viele Mitglieder der Solidaritätskomitees, die aus der ganzen Republik angereist waren. Selbst Aktivistinnen und Aktivisten aus Frankreich, die viele Jahre lang gegen die Auslieferung der beiden nach Deutschland gekämpft hatten, scheuten die lange Reise nicht, um einem Strafverfahren beizuwohnen, das aus ihrer Sicht kaum etwas anderes repräsentiert als die Zwangsjacke politischer Justiz. Bereits draußen vor dem Gericht war es mit Transparenten und kurzen Ansprachen zu einer Solidaritätskundgebung gekommen, in der die Freilassung der beiden betagten Aktivisten gefordert wurde. Jenen, die vor fast vierzig Jahren gegen den Mißbrauch politischer Ämter und die Herrschaft der Kapitalinteressen aufgestanden waren, als sich viele von ihrer Angst vor Repressionen hatten niederdrücken lassen, galt ihre solidarische Anteilnahme. Für sie sind Sonja Luder und Christian Gauger keine Straftäter, sondern Verfolgte einer linken Widerstand kriminalisierenden Politik und ihrer juristischen Helfer.

Die Stimmung im Besucherraum, der ungefähr fünfzig Leuten Platz bot, war dementsprechend gereizt, nicht nur aus Unmut darüber, daß den beiden überhaupt der Prozeß gemacht wurde, sondern auch, weil alle Besucher penibel durchsucht und auf ihre Personalien hin überprüft wurden. Mit beklemmendem Gefühl erinnerten sich einige der Anwesenden an die düstere Stimmung jener Tage zurück, als die RAF-Mitglieder vor den Staatsschutzsenaten abgeurteilt wurden. Als die beiden Angeklagten den Gerichtssaal betraten, wurden sie mit Applaus und Grüßen bedacht. Ganz unüblich für die steife Förmlichkeit der Gerichtsatmosphäre fielen sich Suder und Gauger in die Arme und küßten sich. Richterin Stock mahnte Geldstrafen an, weil sich die Zuschauer bei ihrem Eintritt nicht von ihren Sitzen erhoben hatten. Eine Handvoll Zuhörer, die gegen diesen Anachronismus lautstark protestierten, wurden des Gerichtssaales verwiesen. Dort ließen Polizistinnen und Polizisten mit kugelsicheren Westen und Schußwaffen am Gürtel, die die ohnehin bereitstehenden Justizbeamten verstärkten, keinen Zweifel daran, daß bei einem sogenannten Terroristenprozeß mit allem zu rechnen sei.

Dabei nehmen sich die Anklagepunkte gegen Suder und Gauger, verglichen mit den Vorwürfen, die in den legendären Verfahren gegen die Angeklagten der RAF in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim erhoben wurden, geradezu provinziell aus. Beiden wird Sachbeschädigung an Firmengebäuden und dem Heidelberger Schloß zu Last gelegt. Im Fall Suder kommt noch eine angebliche Mittäterschaft am OPEC-Attentat hinzu, die jedoch auf recht wackligen Beinen steht, wie die Tatvorwürfe gegen die beiden Angeklagten überhaupt im brüchigen Firnis der Aussagen eines in seiner Glaubwürdigkeit schwer erschütterten Kronzeugen und eines traumatisierten Zeugen wider Willen wenig Halt zu finden scheinen.

Der Anschlag in Nürnberg am 22. August 1977 riß ein Loch in die Außenmauer des Firmenkomplexes, der Sprengsatz in Frankenthal detonierte jedoch am 30. August 1977 nicht. Mit der Lieferung von Verdichtern für eine Urananreicherungsanlage nach Pelindabe hatte MAN den Bau von Atombomben für den Apartheidstaat Südafrika vorangetrieben, während die Frankenthaler Firma Pumpen für Kernkraftwerke in alle Welt exportierte. Wird der Iran heute als potentieller Atomwaffenstaat durch den UN-Sicherheitsrat mit Sanktionen und von anderen Staaten sogar mit Krieg bedroht, so erfuhr Südafrika zur Zeit des Anschlags trotz massiver Menschenrechtsverletzungen der Regierung des Kapstaates am schwarzen Bevölkerungsanteil keinerlei Restriktionen. Damals wie heute durchgesetzt wird das staatliche Gewaltmonopol nach Maßgabe der Staatsräson und nicht einer prinzipiellen Wertekohärenz, auch wenn gerne dieser Eindruck erweckt wird. So sicherte die Bundesrepublik die überaus profitablen internationalen Atomgeschäfte durch Hermes-Bürgschaften ab, nicht zuletzt aufgrund des wirtschaftspolitischen Interesses an diesem starken Wachstumsmarkt. Daß schwarze Südafrikaner ein Leben unter dem Existenzminimum fristeten, die Sterblichkeitsrate bei Kindern exorbitant hoch war, Zwangsumsiedlungen in Reservate im rassistischen Unterdrückungssystem zur politischen Praxis gehörten, um die Privilegien einer weißen Herrschaftsschicht abzusichern, all diese Verbrechen rechtfertigen keinen Sprengstoffanschlag, aber sie dürfen auch nicht unterschlagen werden.

Die Brandstiftung im Königssaal des Heidelberger Schlosses am 18. Mai 1978 verursachte laut Versicherungsanstalt einen Sachschaden von etwa 40.000 Euro am Parkettfußboden, aber sie richtete sich in erster Linie gegen die Abrißpolitik ganzer Stadtviertel in Heidelberg, um einer lukrativen Stadtsanierung Platz zu machen. Die Anschläge wären laut geltender Rechtsvorschriften längst verjährt, wenn die Frankfurter Staatsanwaltschaft nicht bis heute von menschengefährdenden Attentaten ausginge. Sie begründet dies damit, daß sich ein Wachmann in der Tatnacht im Heidelberger Schloß aufgehalten habe, wenngleich er seine Rundgänge in einem anderen Gebäudeflügel machte. Aufgrund einer in den Anschlag einbezogenen Personengefährdung verdoppelt sich die bei Brandstiftungen üblicherweise bemessene Verjährungsfrist auf 20 Jahre. Da die Ankläger zudem geltend machen, daß infolge weiterer Ermittlungen der Rechtsartikel der Verjährungsunterbrechung hinzukommt, kann diese Frist auf maximal 40 Jahre verlängert werden. Die Vorwürfe wären demnach erst ab 2018 nicht mehr zu ahnden gewesen.

So fußt die Anklage einer mutmaßlichen Tatbeteiligung Suders und Gaugers an den drei Brand- und Sprengstoffanschlägen aus den Jahren 1977 und 1978 auf Vernehmungsprotokollen, über deren Beweiskraft an erster Stelle befunden werden müßte. Zudem hatte die Richterin dem im Vorwege des Prozesses eingereichten Antrag der Verteidigung auf Einholung eines Gutachtens, um die Erinnerungs- und Einsichtsfähigkeit Feilings zur Zeit seines Verhörmarathons vom Juli bis Oktober 1978 nach dem heutigem medizinischen Kenntnisstand vor allem in der Traumaforschung prüfen zu lassen, mit großer Beharrlichkeit ignoriert. Dies verwundert um so mehr, als ein Sachverständigen-Gutachten zwei Jahre nach dem Explosionsunfall festgestellt hatte, daß in der Zeit vom 24. Juni bis 7. Juli 1978 weder eine Vernehmungs- noch Verhandlungsfähigkeit bei Feiling vorgelegen hatte. Aus einem bereits im Dezember 1978 erstellten Gutachten war zudem hervorgegangen, daß der Heidelberger Student in der gesamten Phase seiner polizeilichen Verwahrung in seiner Aussagefreiheit eingeschränkt gewesen sei.

In einer Pressseerklärung der Anwälte von Sonja Suder und Christian Gauger vom 11. März 2009 heißt es dazu: "Abgesehen von dem Klinikpersonal bestanden die alltäglichen sozialen Kontakte ausschließlich in polizeilichen Ermittlungsbeamten, zeitweise auch in Staatsanwälten und einem Richter. Sie waren Bewacher, Ermittler, Pfleger und soziales 'Umfeld' in einer Person und ließen sich auch durch die erkennbar schweren Verletzungen nicht davon abhalten, die Gunst der Stunde zu nutzen, um 'in die Revolutionären Zellen einzudringen', wie sich der damalige Generalbundesanwalt Rebmann in einer Pressekonferenz am 4.7.1978 ausdrückte. Diese Abschottung wurde auch in den Polizeikasernen Oldenburg und Münster bis Ende Oktober 1978 aufrechterhalten, in denen Herr F. nach seiner Krankenhauszeit weiter vernommen wurde. Die Haftunfähigkeit machte die Abschottung rechtlos. Eine psychische Behandlung seiner Traumata fand nicht statt. Einen schwerverletzten, traumatisierten Menschen zum Werkzeug von Ermittlungszielen herabzuwürdigen verletzt elementare Menschenrechte, es verletzt in massiver Weise auch das Verbot unzulässiger Vernehmungsmethoden."

Kein zivilisiertes Rechtssystem sollte auf dieser fragwürdigen Grundlage ein Strafverfahren eröffnen noch sich mit einer machiavellistischen Denkungsart gemein machen, die die Staatsräson über alle verbrieften und verfassungsmäßig garantierten Bürgerrechte stellt. Hinsichtlich der Krankenbettverhöre Hermann Feilings hatte der Spiegel im Kommentar zum Prozeß 1980, der auf der Folie dieser Aussagen basierte, etwas geschrieben, das nichts von seiner Brisanz und Aktualität verloren hat: "Mit welchen Mitteln Kriminalbeamte und Staatsanwälte die Anklagebasis erzwungen haben, dass und warum der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts überhaupt verhandelt, markiert einen Tiefpunkt bundesdeutscher Rechtspflege." [8]

Abgesehen von Feilings Aussagen hat die Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Anschlagsserie nichts Konkretes gegen Suder und Gauger in Händen. Selbst die Ermittlungen des BKA seinerzeit waren ergebnislos verlaufen. Dies bestätigte auch die im Dezember 2012 geladene Zeugin Angelika Baumert vom BKA in Meckenheim, die in den 1980er Jahren der Ermittlungsgruppe RZ/Rote Zora angehörte und auch an der Untersuchung des Brandanschlags auf das Heidelberger Schloß beteiligt war. Baumert zufolge habe es damals keine Verdachtsmomente gegen die beiden Angeklagten gegeben. Tatsächlich waren dem BKA bis zur Akte Feiling keine Namen aus RZ-Kreisen bekannt. Kaum schlüssiger an Beweiskraft sind die Aussagen des Kronzeugen Klein, der Suder in Verbindung mit dem Attentat in Wien 1975 brachte.

Stock hat in juristischen Kreisen den Ruf, im Falle polizeilicher Selbstermächtigung schon einmal Milde walten zu lassen. Im Verfahren 2004 gegen den früheren Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner fällte die Richterin, gemessen zur Schwere der Rechtsverletzung, ein geradezu konziliantes Urteil. Daschner hatte die ausdrückliche Anordnung gegeben, den Kindesentführer Magnus Gäfgen mit der Androhung von Schmerzen dazu zu nötigen, den Aufenthaltsort des 11jährigen Jakob von Metzler, den Gäfgen am 27. September 2002 entführt hatte, preiszugeben. Stock blieb nicht nur weit unterhalb des möglichen Strafmaßes, mit einer Geldstrafe auf Bewährung stufte sie die Folterandrohung, die nach juristischen Gesichtspunkten den ersten Artikel des Grundgesetzes von der Unantastbarkeit der Würde des Menschen verletzte, fast zur ordnungswidrigen Bagatelle herab.

Das deutsche Strafrecht kennt keinen Tatbestand der Folter. Seinerzeit wurde der Fall Daschner in den öffentlichen Debatten unter der hypothetischen Frage der Zulässigkeit der sogenannten Rettungsfolter erörtert. Im Polizeirecht heißt es jedoch klipp und klar: "Unmittelbarer Zwang zur Abgabe einer Erklärung ist ausgeschlossen." Zwar hat der Versuch einiger Juristen, die von Daschner angeordnete Aussageerzwingung und Nötigung auf der Eingriffs- und Ermächtigungsgrundlage einer Nothilfe bzw. eines Notstands zu rechtfertigen, nicht dazu geführt, daß das Frankfurter Landgericht die Unvereinbarkeit staatlicher Gewaltandrohung und -anwendung mit den Verfassungsartikeln aufhob. Mit dem Urteil setzte es aber auch kein Zeichen gegen die starken Kräfte eines antiterroristischen Legalismus, die die hochnotpeinliche Befragung des Mittelalters wieder in den Stand einer regulären Ermittlungsmethode erheben wollen.

Erwartungsgemäß stellten die Kölner Anwälte von Gauger und Suder, Detlef Hartmann und Wolfgang Heiermann, daher gleich zu Prozeßbeginn einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Frau Stock und die Beisitzende Richterin Frau Möhrle. Darüber hinaus wurde die Aufhebung des Haftbefehls gegen die Angeklagte Suder gefordert. Die Verteidigung machte dabei geltend, daß sich die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe gegen ihre Mandanten allein auf den Hauptbelastungszeugen Hans-Joachim Klein, dessen taktisch-verqueres Verhältnis zur Wahrheit bereits in einem früheren Verfahren vor dem Frankfurter Landgericht aktenkundig geworden war, als auch auf die rechtswidrig zustande gekommenen Vernehmungsprotokolle Hermann Feilings stützten. Wie nicht anders zu erwarten lehnten die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage die Anträge der Verteidigung in aller Entschiedenheit ab.

In dem am ersten Prozeßtag eingereichten zweiten Befangenheitsantrag für seine Mandantin Suder verwies Hartmann darauf, daß die Richterinnen "dem Kronzeugen Klein die Glaubwürdigkeit bescheinigt [haben] und zwar vor Eröffnung des Verfahrens und ohne die Beweisaufnahme erst abzuwarten. Sie haben damit eine innere Haltung zum Ausdruck gebracht, die ihre Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinträchtigt." [9] Daß Klein in der Schilderung der beiden konspirativen Treffen, bei denen er laut eigener Aussage für das OPEC-Attentat angeworben wurde, im Verlauf seiner noch in Frankreich durch BKA-Beamte vorgenommenen Verhöre vom Juli bis September 1999 lediglich Rudolf Schindler, Brigitte Kuhlmann, Wilfried Böse, Johannes Weinrich und einen ihm unbekannten Mann, nicht aber Sonja Suder erwähnte, ist ebenso bezeichnend für sein diffuses Aussageverhalten wie der Umstand, daß er ein Jahr darauf im OPEC-Prozeß unvermittelt eine weitere Frau als sechstes RZ-Mitglied ins Spiel brachte und als Sonja Suder identifizierte, obwohl er in seinen vorangegangenen Einlassungen immer nur behauptet hatte, fünf Personen aus der Frankfurter RZ zu kennen. Dies war bereits vor dem Frankfurter Gericht 2001 als "schwer nachvollziehbar und widersprüchlich" [10] ausgewiesen worden.

Daß der Name Suder überhaupt fiel, obwohl Klein zuvor Schindler mit der logistischen Hilfestellung in Wien belastet hatte, war offenbar dem Umstand geschuldet, daß das gegen Schindler eingeleitete Verfahren absehbar mit einem Freispruch enden würde, Klein aber, um in den Genuß des Strafrabatts aufgrund der Kronzeugenregelung zu kommen, Namen preisgeben mußte. Fragwürdig ist seine Anschuldigung auch deshalb, weil Klein bei seiner Vernehmung in Frankreich Bilder unter anderem von Suder und Gauger vorgelegt bekam, aber keinen der beiden erkannte, selbst mit dem Namen Sonja Suder seinerzeit nichts anfangen konnte. Das Schwurgericht hatte Klein 2001 zwar attestiert, daß er "nicht bewusst die Unwahrheit sagt, sondern nach einem unter schwierigsten Bedingungen verbrachten Vierteljahrhundert schlicht an die Grenzen seiner Erinnerungsfähigkeit gestoßen ist". [9]

Bei seiner Aussage am 25. Januar dieses Jahres trat er mit einer weiteren Version des Anwerbegesprächs hervor. So gab er an, daß lediglich Suder und Brigitte Kuhlmann im Frankfurter Stadtwald zugegen gewesen wären. Daß ihn sein Erinnerungsvermögen erwiesenermaßen wiederholt im Stich zu lassen pflegt, zeigt sich auch daran, daß Klein in früheren Vernehmungen behauptet hatte, aus den Erzählungen des RZ-Mitglieds Winfried Böse erfahren zu haben, daß Suder am Vortag des OPEC-Attentats Waffen und Sprengstoff von Frankfurt nach Wien transportiert habe. In der Hauptverhandlung beteuerte er allerdings, durch eigenen Augenschein genau zu wissen, daß Suder die Waffen persönlich in die konspirative Wiener Wohnung gebracht habe, wiewohl sie gar nicht zum Einsatz kamen und wieder zurückbefördert wurden, weil angeblich in der Zwischenzeit bessere Waffen aus Libyen eingetroffen waren, der Sprengstoff aus Frankfurt jedoch zum Überfall mitgenommen wurde. Diese Schilderung des Hergangs stimmt jedoch mit seinen älteren Angaben nicht überein. Als die Staatsanwaltschaft ihn darauf hinwies, verwickelte er sich in ein Knäuel von Widersprüchen.

Augenfällig ist, daß sich Klein vor allem, wenn es um Details geht, in eine entufernde Vergeßlichkeit verliert und zunächst als Fakten ausgibt, was er wenige Minuten später als Hörensagen einräumt. Die sich zwischen den Polen von wahr und unwahr wie wild drehende Magnetnadel seiner vermeintlichen Erinnerungen läßt jedenfalls nicht den Schluß zu, es mit rechtswirksam belastbaren Aussagen zu tun zu haben. Die Bruchkanten im Kern widersprüchlich bleibender Erzählstränge zwischen den polizeilichen Vernehmungen, vor Gericht gemachten Aussagen und in seinem Buch beschriebenen Erlebnisfragmenten erwecken mehr den Eindruck einer zerstreuten Persönlichkeit denn den eines Zeugen, der zumindest aus subjektiver Sicht einen wie objektiv auch immer begründbaren Tatzusammenhang schildert.

Dennoch hielt die Richterin an dem Wert seiner Aussagen fest, indem sie erklärte, daß sie, wenngleich nicht immer widerspruchsfrei und durch die Zeit verblaßt, dennoch die darin enthaltene Wahrheit durchschimmern ließen, so daß ein Motiv für eine Falschbelastung bei Klein nicht ansatzweise ersichtlich wäre. Damit wird jedoch ein unscharfer Interpretationsrahmen gesetzt zwischen bewußter Falschaussage und einer entschuldbar erinnerungsgetrübten, aber wahrheitsgemäßen Aussageabsicht. Das klassische Kronzeugenmotiv, sich selbst Vorteile zu verschaffen, indem andere in die eigene Schuldverantwortung einbezogen werden, soll offenbar auf geschickte Weise umschifft und der Zeuge der Anklage als glaubwürdig erkannt werden. Jedoch wird vor Gericht eine Mordanklage verhandelt, die sich mit Kleins lapidarem Standpunkt, er habe sich eben in einzelnen Punkten geirrt, aber im großen und ganzen doch die Wahrheit gesagt, in keinster Weise erhärten läßt. Kritiker befürchten, daß in Frankfurt Justizwillkür geübt wird, zumal Suder und Gauger Anfang 2000 ein informelles Angebot der Frankfurter Staatsanwaltschaft, im Gegenzug für ein umfassendes Geständnis eine Bewährungsstrafe auszuhandeln, rundherum abgelehnt hatten.


Zitat von Sonja Suder in der WOZ am 15. April 2010 -Quelle: www.verdammtlangquer.org

Anna und Arthur halten's Maul
Quelle: www.verdammtlangquer.org

Größeres steht bei dem Verfahren auf dem Spiel als die Frage der Schuld oder Unschuld der beiden Angeklagten. Es geht in erster Linie darum, ob die unter folterähnlichen Bedingungen geführten Verhörpraktiken, denen Feiling monatelang ausgesetzt war, den Geboten der Rechtsstaatlichkeit Genüge tun. Auch das widersprüchliche Ausssageverhalten Kleins, das bereits im Urteilsspruch 2001 vor einer anderen Kammer des Frankfurter Landgerichts gerügt wurde und schließlich zum Freispruch des neben Klein mitangeklagten Rudolf Schindler führte, wirft einen unrühmlichen Schatten auf die Fortsetzung des Prozesses. Zuweilen drängt sich vor dem Hintergrund der gleich einer Hydra für jeden abgeschlagenen Kopf neue Widersprüche produzierenden Einlassungen Kleins der Eindruck auf, daß die Strafverfolgungsbehörden offenbar mehr daran interessiert sind, "mit allen Mitteln eine Verurteilung herbeizuführen, als sich über die Rechtsstaatlichkeit der Beweiserhebung zu vergewissern. Damit werden die Menschenrechte von Herrn Feiling ein weiteres Mal mit den Füssen getreten", [11] so Rechtsanwalt Martin Heiming, Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV).

In einem Schreiben an die Strafkammer des Frankfurter Landgerichts vom 24. April hat auch die "Internationale Liga für Menschenrechte" ihre Besorgnis in kritisch-mahnenden Worten zum Ausdruck gebracht, daß das Verfahren in höchstem Maße Gefahr laufe, die Grund- und Menschenrechte der beiden Angeklagten zu verletzen. Aufgrund erheblicher Zweifel an der Gerichtsverwertbarkeit der Aussagen des Zeugen Klein und insbesondere des Zeugen Feiling befürchtet die Liga, daß humanitäre Gebote, menschenrechtliche Mindeststandards und ein faires Verfahren um so mehr in die Ferne rücken, als die für eine Verteidigung der Angeklagten notwendigen Garantien in einem rechtsstaatlichen Strafprozeß nicht eingehalten werden. [12] Dieser Einschätzung, daß das Verfahren einen "Verstoß gegen den staatlich garantierten Schutz der Menschenwürde" darstellt, hat sich das Komitee für Grundrechte und Demokratie vorbehaltlos angeschlossen. [13]

Wie berechtigt diese Befürchtungen waren, zeigte sich am Prozeßtag des 9. April, als das Gericht zwei Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen traf. So wurde das Verfahren gegen Christian Gauger vom Verfahren gegen Sonja Suder abgetrennt. Aufgrund seiner schweren Erkrankung war die Verhandlungsfähigkeit von Gauger ohnehin eingeschränkt. Die Einstellung seines Verfahrens ist vor dem Hintergrund der dünnen Beweislage zumindest nicht ausgeschlossen. Durch die Abtrennung droht Suder nunmehr ins Kreuzfeuer einer Strafjustiz zu geraten, die ein Urteil auf Brechen und Biegen konstruieren will, um in ihrer Person, exemplarisch gegen den Widerstandswillen linken Politikverständnisses und gegen noch zu erwartende Formen sozialer Erhebungen gegen staatliche Repressionsmaßnahmen auf allen Gebieten gesellschaftlichen Lebens, ein einschüchterndes Zeichen zu setzen.

Darüber hinaus wurde gegen die Zeugin Sybille Straub Beugehaft verhängt, weil sie, wie schon im Oktober letzten Jahres, hinsichtlich des Brandanschlags auf das Heidelberger Schloß von ihrem Recht auf Aussageverweigerung nach §55 StPO Gebrauch machte. Die in der juristischen Sprachregelung Erzwingungshaft genannte Maßnahme kann bis zum Ende des Prozesses, aber maximal nicht länger als sechs Monate andauern. Daß sie in Handschellen abgeführt und ins Gefängnis gebracht wurde, um gewissermaßen ihren Willen durch eine Haft zu brechen, die sie von einem Tag auf den anderen von allen familiären, aber auch ökonomischen Verpflichtungen trennt und unter die Notlage zwingt, nur im Zuwiderhandeln gegen ihr Gewissen und Selbstwertgefühl dem Freiheitsentzug zu entkommen, spiegelt nicht nur eine menschliche Tragödie wider. Sie war einst mit Hermann Feiling verlobt gewesen, wurde durch die von ihm erzwungenen Aussagen 1982 verurteilt, hat aber dennoch den Schwerstbehinderten zur Untermiete in ihre Familie aufgenommen, eben weil sie sich des menschenverachtenden Vorgehens der Ermittlungsbehörden seinerzeit gegen ihn bewußt war und noch heute ist. Daß sie vor Gericht schweigt, geschieht zum einen aus Rücksichtnahme auf Feiling, dessen erneute Konfrontation mit den tragischen wie traumatischen Geschehnissen von damals die Gefahr epileptischer Anfälle, unter denen er seit Jahren leidet, hochgradig erhöhen würde. Zum anderen beruht ihre Weigerung darauf, daß sie nicht dazu beitragen will, daß die Verhörpraktiken gegen Feiling vor Gericht durch ihre Stellungnahme eine Scheingültigkeit erhalten und so nachträglich legitimiert werden. Inzwischen hat der Sachverständige Dr. Haag, obwohl er über keine traumatologischen Fachkenntnisse verfügt und sich Feiling geweigert hatte, sich von diesem Arzt untersuchen zu lassen, ihm eine uneingeschränkte Vernehmungsfähigkeit attestiert.


Graffiti: Sybille muss raus!!! -Quelle: www.verdammtlangquer.org

Solidarität gegen Unrecht
Quelle: www.verdammtlangquer.org

Stellt man die Insistenz, mit der in Frankfurt Jahrzehnte zurückliegende Taten auf sehr wackliger Grundlage in Strafurteile umgemünzt werden sollen, in den größeren Kontext einer bundesrepublikanischen Justiz, die insbesondere bei der Verfolgung rechtsterroristischer Taten wie dem Anschlag auf dem Münchner Oktoberfest 1980 wenig Interesse an den Tag legt, den gutbegründeten Forderungen nach einer Wiederaufnahme der Ermittlungen stattzugeben, dann drängt sich der Eindruck auf, daß hier wie schon so oft in der jüngeren deutschen Geschichte ein staatspolitisch wertvolles Zeichen gegen links gesetzt werden soll. Dies kann in Anbetracht der sozialen Konflikte, die auch im reichen Deutschland mit immer größerer Brisanz aufbrechen, nicht besonders erstaunen. Während das Verhalten der Staatsschutzbehörden im Falle der Mordserie des NSU, von allen Indizien und Hinweisen auf eine aktive Begünstigung der Rechtsterroristen völlig ungerührt, mit selbsterklärenden Begriffen wie "Pannen" und "Versäumnissen" verharmlost wird, sollen zwei betagte Aktivisten der revolutionären Linken die ganze Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen. Politische Gründe für diese Unnachgiebigkeit zu vermuten liegt zumindest nahe. Der Ausgang des Verfahrens wird mithin einer dementsprechenden Bewertung zu unterziehen sein.


Fußnoten:

[1] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fall-kaesemann-haftbefehl-gegen-hohe-argentinische-militaers-a-276727.html

[2] http://www.verdammtlangquer.org/2012/05/oberlandesgericht-lehnt-haftentlassung-von-sonja-suder-ab/

[3] http://www.freilassung.de/div/texte/rz/zorn/Zorn20.htm

[4] http://www.freilassung.de/div/texte/rz/zorn/Zorn61.htm

[5] http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-17756199.html

[6] http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9181885.html

[7] http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-17540707.html

[8] http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14330593.html

[9] http://www.verdammtlangquer.org/2012/09/2-befangenheitsantrag-der-verteidigung-wie-kann-jemand-uberhaupt-noch-auf-die-idee-kommen-eine-beschuldigung-gegen-die-angeklagte-suder-allein-auf-die-angaben-des-kronzeugen-zu-stutzen/

[10] http://www.verdammtlangquer.org/2013/02/linke-geschichte-auf-der-anklagebank-in-neues-deutschland-6-02/

[11] http://www.verdammtlangquer.org/2013/03/rav-ist-besorgt-dass-erkenntnisse-aus-unmenschlicher-behandlung-in-einem-frankfurter-staatsschutzverfahren-verwertet-werden-sollen/

[12] http://www.verdammtlangquer.org/2013/04/internationale-liga-fur-menschenrechte-fordert-faires-verfahren-offener-brief-ans-gericht/

[13] http://www.verdammtlangquer.org/2013/04/grundrechtekomitee-die-wurde-des-menschen-ist-unantastbar-das-landgericht-ffm-verletzt-sie-wiederholt/


28. April 2013


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