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STELLUNGNAHME/060: Urteil im NSU-Prozess - Aufarbeitung muss weitergehen (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 11. Juli 2018

Urteil im NSU-Prozess - Aufarbeitung muss weitergehen


Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte erklärt anlässlich des Urteils im NSU-Prozess:

"Das heutige Urteil im NSU-Prozess ist eine wichtige Zäsur in der strafrechtlichen Aufarbeitung der NSU-Verbrechen. Doch die gebotene Aufarbeitung muss weitergehen. Bereits 2013 verdeutlichte der Abschlussbericht des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags, dass es systemische Mängel bei der Aufklärung und Bearbeitung rassistisch motivierter Straftaten in Deutschland gibt. Die über Jahre erfolglosen einseitigen Ermittlungen, in denen das Motiv für die Verbrechen vor allem im Umfeld der Opfer und im Bereich der Organisierten Kriminalität gesucht wurde, sind auch mit Einstellungs- und Verhaltensmustern zu erklären, die auf rassistischen Stereotypen basierten.

Die Regierungsparteien, die die Empfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse im Koalitionsvertrag als handlungsleitenden Maßstab hervorgehoben haben, sollte den begonnen Reformprozess in Polizei und Justiz in Bund und Ländern fortführen. Der Bundesgesetzgeber hat bereits die Rechtsgrundlagen für die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft geändert, um die Effektivität bei der Strafverfolgung rassistisch motivierter Straftaten zu steigern.

Die Auswirkungen der rechtlichen Änderungen sind bisher aber nicht evaluiert. Zahlreiche Initiativen, Organisationen und Betroffene berichteten nach wie vor über Defizite bei der Strafverfolgung rassistisch motivierter Taten und diskriminierendes Handeln durch die Behörden. Wir empfehlen Bund und Ländern, die Behörden weiter zu sensibilisieren und eine unabhängige Untersuchung zu den Auswirkungen der rechtlichen Änderungen in Auftrag zu geben. Sie bietet die Chance zu prüfen, ob nach den NSU-Verbrechen rassistisch motivierte Straftaten nun in angemessener Weise wahrgenommen und verfolgt werden und ob im Rahmen der Ermittlungen ein angemessener und sachgerechter Umgang mit den Betroffenen erfolgt."



Weitere Informationen:

Stellungnahme (22.06.2017): Werden die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages tatsächlich umgesetzt? Künftige Bundesregierung sollte unabhängige Untersuchung initiieren
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/werden-die-empfehlungen-des-nsu-untersuchungsausschusses-des-bundestags-tatsaechlich-umgesetzt/

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Juli 2018
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juli 2018

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