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STELLUNGNAHME/003: Deutscher Anwaltsverein zum Schadenersatzanspruch von Magnus Gäfgen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 5. August 2011

Schadenersatzanspruch von Magnus Gäfgen

Statement des DAV:


Zum Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main im Zivilprozess des Herrn Magnus Gäfgen wegen eines Schadensersatzes aufgrund der Androhung von Folter im Rahmen seiner Vernehmung äußert sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) wie folgt:

"Für den Schadensersatzanspruch spielt es keine Rolle, ob Herr Gäfgen eine Straftat begangen hat. Hier ist alleine zu prüfen gewesen, ob ihm Folter angedroht wurde. Diese ist in Deutschland verboten und rechtswidrig und kann einen Schadensersatzanspruch nach sich ziehen. Auch Mördern darf nicht Folter angedroht werden."


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Quelle:
Statement vom 5. August 2011
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. August 2011