Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → MEINUNGEN

DILJA/246: Transplantationsmedizin in eigens geschaffener rechtlicher Kontroll-Lücke (SB)


Legitimations- und Vertrauenskrise in puncto "Organspende"



Ein Fall, der Schlagzeilen machte: In einem Düsseldorfer Klinikum wurden im Dezember 2005 einem Patienten, dessen Leben nach Ansicht von Intensivmedizinern und Radiologen nicht hatte gerettet werden können, Organe entnommen, ohne daß bei dieser "postmortalen Organspende", so das Juristendeutsch, die zwingende gesetzliche Voraussetzung, nämlich eine zweite, von der ersten Hirntod-Diagnose vollständig unabhängige medizinische Bestätigung des Hirntodes, vorgelegen hätte. Die dem "Spender D2811" [1] entnommenen Organe wurden der Stiftung Eurotransplant zur Vermittlung angeboten. Einem jüngeren Mitarbeiter der "Deutschen Stiftung Organtransplantation" (DSO), die in der Bundesrepublik Deutschland die gesetzliche Aufgabe wahrnimmt, den gesamten Ablauf der Organspende zu koordinieren von der Meldung des Spenders bis zur Übergabe des Organs, war das Fehlen des Dokuments am Abend vor der Entnahme aufgefallen. Da das Transplantationsgesetz von 1997‍ ‍verlangt, daß zwei Ärzte unabhängig voneinander den "Hirntod" diagnostizieren und dies in schriftlicher Form dokumentieren, hätte in diesem Fall die Organentnahme nicht durchgeführt werden dürfen.

Der junge Mitarbeiter hatte zuvor seinen Vorgesetzten in der nordrhein-westfälischen Zentrale der Deutschen Stiftung Organtransplantation informiert, der wiederum, wie von Teilnehmern späterer Mitarbeiterbesprechungen bestätigt und in Briefen dokumentiert, den obersten Chef der DSO, den medizinischen Vorstand Günter Kirste, noch in derselben Nacht in Kenntnis gesetzt haben soll [1]. Dieser soll die Organentnahme gebilligt haben, obwohl die gesetzlich vorgeschriebene zweite Hirntod-Diagnose fehlte. Ein bürokratischer Fauxpas, wie er in jedem Verwaltungsbereich vorkommen könnte? Die Deutsche Stiftung Organspende sollte später durch ihre Anwälte erklären, daß es im Dezember 2005 in Düsseldorf zu einer Organentnahme gekommen war, bei der die Hirntoddiagnostik in einem Punkt von der üblichen Art und Weise abgewichen war, bei der die Beteiligten aber sicher gewesen seien, daß das zweite Protokoll existent war, es habe nur zum Zeitpunkt der Organentnahme nicht aufgefunden werden können [1].

Der Glaubwürdigkeit dieser Angaben steht allerdings entgegen, daß einer Mitarbeiterin des Düsseldorfer DSO-Teams, die darauf gedrungen hatte, diesen Fall aufzuklären, fristlos gekündigt worden war. Die Mitarbeiterin, gegen die zudem ein arbeitsrechtliches Verfahren geführt wurde, wandte sich nicht, was sie fraglos hätte tun können, an offizielle Strafverfolgungsbehörden, sprich Polizei oder Staatsanwaltschaft, sondern an die innerhalb des Systems Transplantationsmedizin zuständigen Stellen mit der Bitte um Unterstützung und Aufklärung. Dies waren der Stiftungsrat der DSO, die "Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer" (StäKO) sowie die ebenfalls bei der Bundesärztekammer angesiedelte Prüf- und Überwachungskommission, der so etwas wie die Rolle einer internen Gerichtsbarkeit zukommt. Diese Überwachungskommission war es denn auch, die der ehemaligen DSO-Mitarbeiterin über vier Jahre später mitteilte, daß sich der Fall nicht widerspruchsfrei habe klären lassen und daß "denkbare strafrechtliche Auswirkungen" seit Dezember 2008 verjährt seien [1].

Dieser Fall wirft Fragen auf, deren Beantwortung oder auch Weiterentwicklung aktueller denn je ist, steht doch im Bundestag die Verabschiebung einer Novelle des Transplantationsgesetzes mit dem erklärten Ziel, das Spenderaufkommen zu erhöhen und die Deutsche Stiftung Organtransplantation mit weiteren Befugnissen auszustatten, kurz bevor. Dies läßt es mehr als geboten erscheinen, über den derzeitigen Stand rechtlicher Regelungen aufzuklären, ihn gegebenenfalls kritisch zu hinterfragen und einer breiten und kontroversen öffentlichen Diskussion anheimzustellen, bevor die rechtlichen Möglichkeiten dieser Einrichtung ungeachtet der gegen sie bereits öffentlich erhobenen Vorwürfe sogar noch weiter ausgedehnt werden. Nicht der eingangs erwähnte Düsseldorfer Fall, der innerhalb der Deutschen Stiftung Organtransplantation für Auseinandersetzungen gesorgt haben soll, sondern ein anonymes Schreiben, das im Herbst vergangenen Jahres an den Bundesgesundheitsminister gerichtet worden war, hat die Kritik an der DSO öffentlich werden lassen.

In diesem aus dem Mitarbeiterkreis der Stiftung stammenden Schreiben waren gegen deren Vorstände Vorwürfe erhoben worden wegen eines "Führungsstils nach Gutsherrenart", der Auftragsvergabe an Bekannte und Verwandte sowie die Anschaffung edler Schreibgeräte und luxuriöser Dienstwagen. Der Stiftungsrat der DSO beauftragte daraufhin das Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO, den Anschuldigungen nachzugehen. Diese Firma kam in ihrem vertraulichen Gutachten zu dem Ergebnis, daß die beiden DSO-Vorstände, der kaufmännische Vorstand Thomas Beck sowie der medizinische Vorstand, der Chirurg Günter Kirste, sich nichts Strafbares zuschulden kommen ließen. Demnach hätten sie sich weder persönlich bereichert noch der Stiftung oder ihren altruistischen Zwecken Schaden zugefügt.

Aus diesem ihr angeblich vorliegenden Gutachten berichtete die Süddeutsche Zeitung Ende März [2], ihm sei zu entnehmen, daß die DSO-Spitze zwischen 2009 und 2011 115.000 Euro für "Lobby-Arbeiten" ausgegeben habe und daß eine Beratungsfirma die "Chancen und Gefahren" hätte ausloten sollen, "die von politischen Gegnern ausgehen"; desweiteren sei eine "Aufstellung von Schlüsselkontakten in Ministerien, Parlamenten, Parteien" erwünscht gewesen [2]. Kathrin Vogler von der Linkspartei, stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, hält es für skandalös, daß die Stiftung, "die im öffentlichen Auftrag tätig ist, Lobbyarbeit betreibt, um das Gesetzgebungsverfahren zu beeinflussen". Ihrer Meinung nach blieben wesentliche Vorwürfe in dem Gutachten unberücksichtigt [2]. Bei den bislang öffentlich gewordenen oder gemachten Anschuldigungen handelt es sich um Vorwürfe, die keine Kritik an oder Infragestellung der Transplantationsmedizin bzw. der Organentnahmepraxis enthalten.

Das Gegenteil ist sogar der Fall, wird den DSO-Vorständen doch durchaus das rückläufige Organspendenaufkommen zur Last gelegt. So soll unter Beck und Kirste die Organspende in Deutschland mit 1.200 postmortalen Spendern im Jahr 2011 einen historischen Tiefstand erreicht haben [3]. So hatte es in dem anonymen Schreiben geheißen, die Vorstände würden ihre eigenen Mitarbeiter demotivieren und durch ihren Führungsstil auch Krankenhausärzte davon abhalten, potentielle Organspender an die DSO zu melden, was nach Ansicht dieser Kritiker die Hauptursache für den Rückgang der Spenden sei. Eine Kritik dieser Art, so begründet auch immer sie sein mag, zielt auf eine Verbesserung der Transplantationsmedizin ab und verfolgt damit Zielsetzungen, die in vollem Umfang mit den Absichten derjenigen, die die Transplantationsmedizin voranbringen wollen, übereinstimmen.

Dabei ist der inzwischen längst in Vergessenheit geratene Düsseldorfer Fall geeignet, den kritischen Blick auch auf die rechtlichen Grundlagen des Systems Organspende in der Bundesrepublik Deutschland zu richten. Nach Ansicht des Staatsrechtlers Wolfram Höfling von der Universität Köln hat die Deutsche Stiftung Organspende, die ein Monopol über die Organspende habe, einen Tiefstand erreicht. Es sei "eine einzige Misserfolgsgeschichte", so Höfling, bei der eine Gesetzesnovelle nichts nützen würde, solange die Rolle dieser Stiftung nicht in Frage gestellt werde [2]. Der Jurist bemängelte das Fehlen einer effektiven Aufsicht über die Stiftung, mahnte an, daß derart wichtige Fragen wie, ob alte Menschen noch auf die Warteliste kommen oder nicht, nicht einer privaten Organisation überlassen werden dürften und forderte den Gesetzgeber auf, diese Regeln zu erstellen und deren Einhaltung auch selbst zu kontrollieren [2].

Dieser Appell an den Rechtsstaat bzw. dessen legislative Organe greift womöglich zu kurz, postuliert er doch so etwas wie die Annahme, der Gesetzgeber habe vielleicht einfach nur vergessen, hier tätig zu werden. Das System Organspende, das in Deutschland derzeit untrennbar mit der Deutschen Stiftung Organspende verknüpft ist, verdient jedoch eine genauere Untersuchung in Hinsicht auf die Frage, ob es nicht von den die Gesetzgebungsabläufe maßgeblich bestimmenden politischen Eliten gewollt und beabsichtigt gewesen sein könnte, ein System ins Leben zu rufen, das es den Transplantationsbeteiligten ermöglicht, weitgehend unkontrolliert ihren Aktivitäten nachzugehen. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die Ende der 1980er Jahre als Tochter des Kuratoriums für Dialyse und Nierentransplantation entstanden ist. Um das einmal klarzustellen: Der Staat richtet eine privatrechtliche Stiftung ein, die eine solch prekäre Aufgabe wie die vollständige Organisation und Durchführung der Organspende übernimmt.

Laut § 21 des Transplantationsgesetzes (TPG) ist das Paul-Ehrlich-Institut die "zuständige Bundesoberbehörde im Sinne dieses Gesetzes" [4]. Dieses Institut gehört als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und fördert durch Forschung und Prüfung Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit biomedizinischer Arzneimittel [5]. Die Relevanz dieser Aufgaben steht außer Frage, und so wird dieses Institut in staatlicher Verantwortung geführt. Warum aber, diese Frage drängt sich auf, wurde der gesamte Bereich der Organspende in einen privatrechtlichen Rahmen gestellt, der dem Stiftungsrecht unterliegt und weitestgehend einer staatlichen Kontrolle und Verantwortung entzogen wurde? Hätte nicht ein weiteres Bundesinstitut in direkter Zugehörigkeit zum Bundesministerium für Gesundheit geschaffen werden können, um die im TPG festgelegten gesetzlichen Aufgaben zu übernehmen?

Der Düsseldorfer Fall legt nahe, wie schlecht es um die Kontrolle der Tätigkeiten dieser Stiftung möglicherweise bestellt ist. In den bereits erwähnten Wirtschaftsprüfbericht über das Geschäftsgebaren des DSO-Vorstands können nicht einmal die Parlamentarier Einsicht nehmen, die in Bälde über die Novelle des Transplantationsgesetzes entscheiden sollen. Diesem Gesetz (in seiner aktuell geltenden Form) zufolge sind die Bundesärztekammer, die gesetzlichen Krankenkassen sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Auftraggeber der Deutschen Stiftung Organtransplantation, ohne deshalb Kontroll- oder Sanktionsbefugnisse zu haben. Das einzige Gremium, das laut Stiftungsrecht über eine solche Kontrollfunktion verfügt, ist der Stiftungsrat. Mit anderen Worten: Ein Gremium der Stiftung und niemand sonst kontrolliert die Stiftung.

Die personelle Zusammensetzung des Stiftungsrates sagt eine Menge über die Qualität der von ihr ausgeübten Kontrollfunktion aus. So wird in § 6 der Satzung der Deutschen Stiftung Organtransplantation, deren Zweck "die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege im Bereich der Organtransplantation, insbesondere durch die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Transplantationsgesetz" (§ 2 der Satzung) ist, festgelegt, daß die zehn Mitglieder des Stiftungsrates von folgenden Einrichtungen bestellt werden: zwei vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), zwei von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, zwei von der Bundesärztekammer und drei von der Deutschen Transplantationsgesellschaft, während das zehnte Mitglied von den übrigen neun für die jeweilige Amtsdauer gewählt wird.

Im Düsseldorfer Fall hat dieser Stiftungsrat, im Einvernehmen mit den Gremien der Bundesärztekammer (StäKO und Überwachungskommission) es für richtig gehalten, diese Angelegenheit selbst aufzuklären und keine öffentlichen Stellen, beispielsweise die Staatsanwaltschaft, einzuschalten. Der Vorsitzende des aufsichtsführenden Stiftungsrates, Wolf Otto Bechstein, hat die Arbeit des medizinischen Vorstandes Kirste bereits als "hervorragend" bezeichnet und gegenüber etwaigen Anwürfen verteidigt [3]. Bechstein ist Direktor der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, die als einzige in Hessen für Lebertransplantationen ausgewiesen ist. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation übernimmt sämtliche Kosten, die an der Klinik bei Organentnahmen entstehen. Bechstein ist auch Mitglied der StäKO der Bundesärztekammer und Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG).

Die "Kontrolle" der Stiftung durch den Stiftungsrat könnte auch ausgedrückt werden als eine Überwachungsfunktion, die von Transplantationsbefürwortern bzw. -profiteuren gegenüber Transplantationsbetreibern und -beteiligten ausgeübt wird. Um der in den zurückliegenden Monaten nicht verstummten öffentlichen Kritik an den Vorständen der DSO die Schärfe zu nehmen, hat sich einer von ihnen, der Kaufmann Thomas Beck, am 20. April zum Rücktritt entschlossen wegen der "anhaltenden Attacken auf seine Person trotz eines entlastenden Gutachtens" [7]. So wolle Beck verhindern, daß die Organspende, deren Koordination Aufgabe der DSO ist, Schaden nehme.

Der Chirurg Günter Kirste hingegen, der medizinische DSO-Vorstand, verbleibt im Amt, obwohl die gegen ihn laut gewordene Kritik weitaus brisanter ist in Hinsicht auf die Organspende und generelle Fragwürdigkeit der Transplantationsmedizin. In einem auf den 19. März datierten Schreiben an die gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen, das der Süddeutschen Zeitung nach eigenen Angaben vorliegt [7], soll Kirste in Erwägung gezogen haben, bei nicht hirntoten Menschen intensivmedizinische Maßnahmen zu dem Zweck der Organspende zu ergreifen, die für deren eigene Behandlung überhaupt nicht sinnvoll wären. Damit scheint der DSO-Vorstand der Transplantationsmedizin einen Bärendienst erwiesen zu haben. So äußerte ein früherer geschäftsführender Arzt der DSO, Gundolf Gubernatis, massive Kritik, indem er diesen Vorschlag als "völlig inakzeptabel" bezeichnete. Viele Ärzte und Ethiker halten derart schwerwiegende Eingriffe bei einem noch nicht hirntoten Patienten für eine Grenzüberschreitung. Eine künstliche Beatmung kann schwere Folgen haben, ein solcher Patient könnte, tritt der Hirntod nicht ein, ins Wachkoma fallen und zum Pflegefall werden. [7]

Namhafte Juristen, so auch Heinrich Lang, Professor für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht an der Universität Greifswald, der bereits im Juni 2011 als Sachverständiger bei einer Anhörung des Deutschen Bundestages zu der schon damals geplanten Reform des Transplantationsgesetzes kritisch Stellung genommen hatte, mahnen längst und mit juristisch plausiblen Gründen eine rechtsstaatlich saubere Regelung der Organspende an [8]. Gleichwohl steht zu befürchten, daß ein solches Engagement zu kurz greift, weil es auf unzutreffenden Annahmen und Voraussetzungen beruht. Der Gesetzgeber, um es einmal auf diesen Begriff zu bringen, hätte, als er mit der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes der Organentnahmepraxis einen legalen Rahmen gab, all dies berücksichtigen und entsprechend einrichten können, wenn er es denn gewollt hätte.

Wenn sich allerdings, wie zu befürchten steht, die in den Gesetzgebungsgremien sitzenden politischen Eliten gleich welcher Parteizugehörigkeit als Bestandteil einer Administration verstehen, die diese weit über eine wissenschaftliche Fachdiszplin hinausgreifende Entwicklung zu einer Frage der Staatsräson macht, muß angenommen werden, daß mit dem Transplantationsgesetz eine rechtliche Kontroll-Lücke eigens geschaffen wurde, um den Legitimationsanforderungen der Transplantationsmedizin juristisch Rechnung zu tragen. Wie Prof. Lang auf einer Tagung in Essen deutlich machte [8], sind die gegenwärtigen Regelungen mit dem deutschen Verfassungsrecht nicht zu vereinbaren. Etwaige Appelle an diejenigen Kräfte, die dies im damaligen oder auch jetzigen Gesetzgebungsverfahren zu verantworten haben, zu richten, hieße dann allerdings, Energien zu binden, die für die Entwicklung einer kritischen Positionierung, die nicht darauf zu verzichten bereit ist, den "juristischen Arm" dieser Entwicklung in die Analyse miteinzubeziehen, von großem Nutzen sein könnten.

Anmerkungen:

[1]‍ ‍Stiftung Organtransplantation in der Kritik. Monopolist der Organe. Von Heike Haarhoff, taz.de, 07.05.2012
http://www.taz.de/Stiftung-Organtransplantation-in-der-Kritik/!92935/

[2]‍ ‍Ein Herz für Dienstwagen. Prüfer decken dubiose Ausgaben bei Organstiftung auf. Von Christina Berndt, Süddeutsche Zeitung, 30.03.2012, S. 1

[3]‍ ‍Das System Organspende. Ämterhäufung und Vetternwirtschaft: Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) agiert unkontrolliert am Staat vorbei. Von Heike Haarhoff, taz, 28.03.2012, S. 5

[4]‍ ‍http://www.gesetze-im-internet.de/tpg/__21.html

[5]‍ ‍http://www.pei.de/cln_227/nn_154438/DE/institut/leitprinzipien/leitprinzipien.html

[6]‍ ‍http://www.dso.de/dso/aufgaben-und-ziele/satzung-der-dso.html

[7]‍ ‍Vorstand der Organspende-Stiftung zurückgetreten. Von Christina Berndt, Süddeutsche Zeitung, 23.04.2012

[8]‍ ‍Siehe auch Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → REPORT:
BERICHT/007: Ersatzteillager Mensch - Verfassung vor der Tür (SB)
http://schattenblick.de/infopool/medizin/report/m0rb0007.html
INTERVIEW/006: Ersatzteillager Mensch - Heinrich Lang äußert rechtliche Kritik (SB)
http://schattenblick.de/infopool/medizin/report/m0ri0006.html

11.‍ ‍Mai 2012