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ZIVILRECHT/721: Unfallquotelung - Alle Beteiligten müssen zahlen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 20. Juli 2017

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Unfallquotelung: Alle Beteiligten müssen zahlen


Berlin (DAV). Unschuldig an einem Unfall - das ist heute eine Seltenheit. Nach einem Unfall wird mittlerweile jeder zur Kasse gebeten. Gerichte und Versicherungen teilen die Schäden fast immer in Quoten auf. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft (anwaltauskunft.de).

"Dass ein Beteiligter alleine für den Schaden verantwortlich gemacht wird, ist heute selten geworden", erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Richter und Versicherungen halten fast niemanden mehr für unschuldig.

"Als völlig frei von Schuld gilt nur noch der sogenannte Idealfahrer", erklärt Rechtsanwalt Walentowski. Dies ist ein Fahrer, der sein Fahrzeug vorbildlich und fehlerlos wie ein Fahrschüler durch den Verkehr lenkt. Allen anderen wird im Falle eines Unfalls zumindest eine Teilschuld zugesprochen. Doch gegen die Entscheidung der Versicherer können sich Betroffene wehren - am besten mit einem Rechtsanwalt.

Gerade bei Fällen der Feststellung, zu welchen Quoten man haften soll, ist es ratsam, sich anwaltlicher Hilfe zu versichern. Dadurch können die eigenen Rechte am besten gewahrt werden.

Weitere Informationen über die Quotelung von Unfallschäden finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Rechtsportal Deutsche Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 23/17 vom 20. Juli 2017
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Sekretariat:
Manja Jungnickel, Tel.: 0 30/72 61 52 - 139
Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juli 2017

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