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ZIVILRECHT/715: Carsharing kann teuer werden - vor allem nach einem Unfall (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 3. Februar 2017

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Carsharing kann teuer werden - vor allem nach einem Unfall
Fast alle Anbieter haben ihre Vertragsbedingungen verschärft


Berlin (DAV). Carsharing wird immer beliebter, aber auch die Risiken für die Kunden sind größer geworden. Nach Informationen der Deutschen Anwaltauskunft haben in den letzten Monaten fast alle Anbieter ihre Vertragsbedingungen verschärft.

"Im Falle eines Unfalls drohen den Kunden höhere Zahlungen als früher", erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Die Nutzer haften je nach Anbieter im Falle eines Schadens mit bis zu 1.500 Euro. Die Carsharing-Anbieter müssen jedoch dem Kunden nachweisen, dass er den Schaden verursacht hat. Die Deutsche Anwaltauskunft rät deshalb, eine Zahlungsaufforderung von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin überprüfen zu lassen.

In jedem Fall sollte man vor Fahrtantritt das angemietete Fahrzeug auf Schäden untersuchen. "Eine penible Untersuchung des gesamten Fahrzeuges, möglicherweise sogar in der Nacht, ist aber nicht erforderlich", erläutert Swen Walentowski.

Weitere Informationen über Carsharing und die rechtlichen Bedingungen erhalten Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Rechtsportal Deutsche Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 01/17 vom 3. Februar 2017
Deutsche Anwaltauskunft
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
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Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52 - 149
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2017

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