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ZIVILRECHT/694: Betroffene müssen nicht jeden Sachverständigen akzeptieren (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 18. Februar 2016

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Der Kampf um Gutachter vor Gericht
Betroffene müssen nicht jeden Sachverständigen akzeptieren


Berlin (DAV). Rund 300.000 Mal pro Jahr werden Menschen Opfer eines Verkehrsunfalles. Hinzu kommen noch mehr Unfälle in Arbeit und Freizeit. Sehr häufig streiten die Betroffenen mit den Versicherungen über den Schaden. Entscheidend sind dabei die Sachverständigen. Ob und wie man selbst Einfluss nehmen kann, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.

"Wer zu Schaden gekommen ist, muss nicht jeden Gutachter akzeptieren", erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Die Bundesregierung prüft derzeit, wie die Qualität von Gutachtern verbessert werden kann. In einigen Untersuchungen wurden die Arbeiten von Sachverständigen teilweise sehr schlecht bewertet. "Es kann deshalb Sinn machen, einen eigenen Gutachter zu beauftragen", rät Rechtsanwalt Walentowski. Die Kosten trägt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung.

Wenn Betroffene zu einer Untersuchung bei einem Sachverständigen geladen werden, können sie dies nicht einfach ablehnen. "Man muss sich jedoch nicht jeden Umgang gefallen lassen", so Walentowski. Wer sehr lange Wartezeiten oder einen ruppigen Umgangston erlebt, kann die Untersuchung abbrechen. Man sollte dies aber dokumentieren.

Weitere Informationen über Gutachten von Sachverständigen und wie man damit umgehen sollte, finden Sie in einem Film bei der Deutschen Anwaltauskunft.

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtliche Themen und gibt praktische Tipps. Dabei setzt die Redaktion nicht allein auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren.

www.anwaltauskunft.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 14/16 vom 18. Februar 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2016

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