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ZIVILRECHT/659: "Bendgate" beim iPhone 6 - Kunden müssen überempfindliche Geräte nicht hinnehmen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 29. September 2014

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

"Bendgate" beim iPhone 6: Kunden müssen überempfindliche Geräte nicht hinnehmen



Berlin (DAV). Bricht es oder bricht es nicht? Ob sich Apples iPhone 6 wirklich übermäßig schnell verbiegt, ist nach wie vor umstritten. In jedem Fall gilt: Kunden müssen es nicht immer akzeptieren, wenn ein Gerät dem alltäglichen Gebrauch nicht standhält. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

Eigentlich ist die Sache bei Produktmängeln klar: Geht ein Gerät vor Ende der Gewährleistungspflicht kaputt, muss der Händler nachbessern. Doch was gilt, wenn das Gerät zwar nicht von selbst den Geist aufgibt, aber so fragil gebaut ist, dass es einem üblichen Gebrauch nicht standhält?

Im Einzelfall kann darin tatsächlich ein Sachmangel bestehen. Denn die Verbrauchererwartung an ein heutiges Handy ist, dass es sich für die gewöhnliche bzw. für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, oder eine Beschaffenheit aufweist, die bei solchen Mobiltelefonen üblich ist. Ein Handy muss folglich den "normalen" Gebrauch unbeschadet überstehen. Dazu zählt es etwa auch, ein Gerät in der Hosentasche zu tragen.

Im Einzelfall müsste der Mangel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nachgebessert oder, falls das nicht möglich ist, das Gerät getauscht werden. Und dass innerhalb der gesamten gesetzlichen Gewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Handy-Besitzer, deren Gerät sich tatsächlich bei normalem Gebrauch verformt, sollten dieses Problem zunächst beim Händler rügen und eine Reparatur bzw. einen Austausch des Gerätes fordern.


Lesen Sie mehr zum Thema:
http://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/panorama/726/bendgate-was-muss-ein-iphone-6-aushalten/

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 50/14 vom 29. September 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2014