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ZIVILRECHT/648: Computer wird beschädigt - Schadensersatz auch für verlorene Daten (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 5. Juni 2014

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Computer wird beschädigt - Schadensersatz auch für verlorene Daten



Berlin (DAV). Wird der Computer zerstört oder beschädigt, kann der Geschädigte Ersatz des Gerätes und der verlorenen Daten verlangen. Das berichtet die Deutsche Anwaltauskunft.

Die Grundlage für Ersatzansprüche beim Datenverlust ist das Eigentum am Datenträger. Rechtsanwalt Dr. Bernhard Hörl vom Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) erklärt: "Wer fremde Datenträger wie Laptops, Computer aber auch Smartphones oder externe Festplatten beschädigt, muss dem Eigentümer den Wert des Datenträgers und der verloren gegangen Daten ersetzen."

Die Kosten der Wiederherstellung kann in drei Bereiche unterteilt werden, zumindest für jene, die den beschädigten Datenträger primär gewerblich nutzen. Die Kosten für die Rücksicherung wichtiger Daten von einem Sicherungsmedium, wie etwa einem großen Server, können ebenso geltend gemacht werden wie die professionelle Datenrettung von der zerstörten originalen Festplatte. Zudem kann auch die erneute Datenerfassung durch technische Reproduktion teuer und vom Schädiger verlangt werden, etwa wenn Skizzen von Architekten erneut digitalisiert werden müssen.

Bei privaten Daten ist es etwas komplizierter. "Wenn Daten einen Preis haben, lässt sich der Wert errechnen", so Hörl. Etwa, wenn es sich um nachweisbar gekaufte Musik handelt. Bei Fotos oder Videos würden die Richter den Wert in den allermeisten Fällen schätzen, erläutert Hörl.

Sowohl bei gewerblichen als auch bei privaten Daten gilt allerdings: Wer keine Sicherungskopien seiner Daten angefertigt hat, dem wird in aller Regel Mitverschulden angelastet, sodass sich die Ansprüche auf Schadensersatz absenken können.

Lesen Sie mehr zum Thema:
http://anwaltauskunft.de/magazin/leben/internet-neue-medien/516/laptop-kaputt-schadensersatz-bei-datenverlust/

Die Deutsche Anwaltauskunft ist ein Service des Deutschen Anwaltvereins:
www.anwaltauskunft.de.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 28/14 vom 5. Juni 2014
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2014