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ZIVILRECHT/461: Schadensersatz bei unkorrekter Leistung einer Service-Tankstelle (DAV)


Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) - Berlin, 17. Mai 2010

Ressort: Justiz/Verkehr

Schadensersatz bei unkorrekter Leistung einer Service-Tankstelle


München/Berlin (DAV). Zur Leistung einer Service-Tankstelle nebst Selbstbedienungswaschanlage gehört, dass die Mitarbeiter der Tankstelle das Auto auch in die Waschanlage fahren. Wird das Fahrzeug bei der Fahrt dorthin beschädigt, muss der Tankstellenbetreiber für den Schaden aufkommen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts München I vom 22. Dezember 2009 (AZ: 13 S 5962/09), teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.

Die Klägerin hatte ihr Cabriolet zu einer Tankstelle gebracht und den Tankwart gebeten, das Fahrzeug zu betanken und in die ebenfalls dort betriebene Waschanlage zu fahren. Das Waschen wurde zunächst mit der Begründung abgelehnt, der Tankwart habe keinen Führerschein und der Kassiererin fehle es an Fahrpraxis. Dennoch nahm der Tankwart den Fahrzeugschlüssel von der Klägerin entgegen und gab ihn der Kassiererin. Diese hatte sich zunächst mehrfach geweigert, den Wagen in die Waschanlage zu fahren. Schließlich stieg die Kassiererin aber doch in das Fahrzeug, trat nach dem Starten statt auf die Bremse auf das Gaspedal und setzte das Cabrio gegen eine Werbetafel, wobei das Auto im Frontbereich beschädigt wurde.

Die Tankstellenbetreiberin hafte für das Verschulden des Tankwarts, der für kleinere Serviceleistungen wie Tanken und Scheibenwaschen zuständig gewesen sei, entschied das Gericht. Der Tankwart habe die Serviceleistung durch Entgegennahme der Schlüssel von der Autobesitzerin zum Zwecke des Autowaschens übernommen, obwohl er selbst keinen Führerschein und die Kassiererin keine Fahrpraxis hatte. Für das Verschulden des Tankwarts müsse die beklagte Tankstellenbetreiberin einstehen. Die Besonderheit einer Tankstelle, die den Kunden kleinere Serviceleistungen anbiete, unterscheide eine derartige Service-Tankstelle gerade von anderen Tankstellen und ziehe einen entsprechenden Kundenkreis an. Deshalb dürften die Kunden auch davon ausgehen, dass es bei einer solchen Tankstelle möglich sei, ein Auto in die Waschanlage fahren zu lassen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 17/10 vom 17. Mai 2010
der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2010