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VERKEHR/429: Urlaub in Frankreich nur mit Alkoholtest - Verkehrsregeln im Ausland beachten (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht - Berlin, 25. Juni 2012

Ressort: Justiz/Verkehr

Urlaub in Frankreich nur mit Alkoholtest - Verkehrsregeln im Ausland beachten



Berlin (DAV). Wer mit seinem Auto ins Ausland fährt, sollte sich vorher über die dort geltenden Verkehrsregeln informieren. So muss man in Frankreich ab dem 01. Juli einen Alkoholtest dabei haben, teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit.

Dieser soll es Autofahrern ermöglichen, ihren Blutalkohol präventiv zu testen. Wer kein solches an Tankstellen erhältliches Set im Auto hat, muss mit einer Geldbuße rechnen. Zu beachten ist auch, dass Geschwindigkeitsverstöße im Ausland teurer sein können als in Deutschland. Bezahlt man in Deutschland beispielsweise für 20 km/h zu viel 35 Euro, sind es in Norwegen rund 465 Euro. In manchen Ländern gilt auch eine 0,0 Promille-Regel, so etwa in Rumänien, der Slowakei, in Tschechien und Ungarn.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 21/12 vom 25. Juni 2012
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2012