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VERKEHR/428: Gleiche Schuld - gleiche Haftung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht - - Berlin, 29. Mai 2012

Ressort: Justiz/Verkehr

Gleiche Schuld - gleiche Haftung



Magdeburg/Berlin (DAV). Kommt es aufgrund zwei gleichschwerer Verstöße gegen die Verkehrsregeln zu einem Unfall, haften beide Unfallpartner zu gleichen Teilen. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 06. Oktober 2011 (AZ: 10 O 1030/11).

Ein Autofahrer wollte unmittelbar hinter einem Bahnübergang mit seinem Wagen nach links in ein Grundstück abbiegen, um dort auf einen Parkplatz zu fahren. Vor und hinter dem Bahnübergang war die Straße durch eine durchgezogene Mittellinie geteilt. Als der Mann über diese durchgezogene Linie nach links abbog, kollidierte er mit einem anderen von hinten kommenden Fahrzeug. Dieses hatte gerade verbotswidrig einen Pkw überholt.

Die beiden Unfallbeteiligten haften zu gleichen Teilen, entschieden die Richter. Beide hätten gleich schwere Verkehrsverstöße begangen. Der eine Fahrer habe beim Linksabbiegen verbotswidrig die durchgezogene Mittellinie überfahren. Zudem hätte er sich beim Abbiegen in ein Grundstück so verhalten müssen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sei. Der andere Fahrer habe gegen die Verkehrsregeln verstoßen, da man sich Bahnübergängen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und Kraftfahrzeuge dort nicht überholen dürfe.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 20/12 vom 29. Mai 2012
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht -
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Mai 2012