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VERKEHR/339: Verbesserter Schutz für Unfallopfer - ein Jahr schadenfix.de (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 27. Januar 2010

Ressort: Justiz/Verkehr

Verbesserter Schutz für Unfallopfer - ein Jahr schadenfix.de


Goslar/Berlin (DAV). Beim 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar blickt die Internetplattform für Unfallgeschädigte "schadenfix.de" der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) auf ein Jahr erfolgreiche Arbeit zurück. Diese nutzerfreundliche Internetplattform ermöglicht unfallgeschädigten Autofahrern die Schadensmeldung per Internet. Der Geschädigte profitiert von einer raschen, einfachen und kompetenten Schadensabwicklung. Nachdem "schadenfix.de" beim letztjährigen Verkehrsgerichtstag vorgestellt worden ist, konnten bereits rund 2.000 Mandate durch "schadenfix.de" vermittelt werden. Auch konnten zahlreiche Kooperationspartner, wie die AVIS-Autovermietung, fuehrerscheinfix.de oder aber der Anwaltsoftwarespezialist AnNoText, gewonnen werden.

"Diese Dienstleistung ist für Unfallopfer eine echte Hilfe, da sämtliche, ihnen zustehende Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden und die Unfallgeschädigten nicht unwissentlich auf ihre Ansprüche verzichten", so Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV-Verkehrsrechtsanwälte. Jährlich gebe es durch Verkehrsunfälle rund 3,5 Millionen Haftungsfälle. Davon würden ca. 90 % in dem direkten Kontakt zwischen dem Versicherer des Schädigers, also dem eigentlichen Gegner, und dem Unfallopfer reguliert. Durch die Nichteinschaltung eines Verkehrsrechtsanwalts verzichteten zahlreiche Geschädigte unwissentlich auf weitergehende Forderungen, auf die sie einen Anspruch hätten. Geradezu regelmäßig würden von den Versicherungen unberechtigt die Stundenberechnungssätze für Reparaturkosten gekürzt auf die Tarife von nicht typengebundenen Werkstätten. Bei älteren Fahrzeugen werde häufig die Mehrwertsteuer unberechtigt abgezogen, Restwertangebote würden trotz Weiternutzung zu Lasten des Geschädigten berücksichtigt. Viele Geschädigte würden ihre Ansprüche gar nicht kennen, so zum Beispiel auch den Haushaltsführungsschaden, Ersatz von Schutzkleidung etc.

"Da die Höhe des Schadens nicht eindeutig feststeht, ist es nur die "zweitbeste Idee", denjenigen nach der Höhe des Schadens zu fragen, der für die Kosten aufkommen muss, also den gegnerischen Versicherer", betont Elsner.

Mit AVIS konnte ein großer Partner gefunden werden, der über einen Marktanteil von 13 Prozent verfügt. AVIS legt für seine Kunden Flyer mit Hinweis auf "schadenfix.de" in allen seiner ca. 340 Vermietungsstationen aus. Auch haben sich bereits zahlreiche Werkstätten an "schadenfix.de" beteiligt. Durch "schadenfix.de" wird den Geschädigten, Werkstätten, Mietwagenunternehmen und Kfz-Sachverständigen der Weg zu einem Verkehrsrechtsanwalt wesentlich erleichtert. Zudem beschleunigt die neue Internetplattform zur Schadensregulierung die Zusammenarbeit unter allen Beteiligten. "So kommt der Geschädigte auch schneller an sein Geld", erläutert Elsner weiter. In der Regel erreiche man damit eine schnelle und vollständige Regulierung sowie eine unmittelbare Zahlung an die Geschädigten.

Der Service auf "schadenfix.de" ist ganz einfach: Der Geschädigte füllt die Online-Schadensmeldung aus und mailt sie dem Anwalt, den er sich in seiner Nähe vorher ausgesucht hat. Über "schadenfix.de" erreicht man mittlerweile rund 4.200 Verkehrsrechtsanwältinnen und -anwälte im gesamten Bundesgebiet. Nach Eingang der Meldung kontaktiert der Anwalt den Geschädigten und reguliert in seinem Auftrag und Interesse den Schaden.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. V 1/10 vom 27. Januar 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2010