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VERKEHR/331: Eltern verursachen Unfall - volle Haftung gegenüber ihren Kindern (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 18. Januar 2010

Ressort: Justiz/Verkehr

Eltern verursachen Unfall: Volle Haftung gegenüber ihren Kindern


Coburg/Berlin (DAV). Verursacht ein Elternteil einen Unfall, bei dem sein Kind zu Schaden kommt, so haftet er uneingeschränkt. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Landgerichts Coburg vom 23. Juni 2009 (AZ: 22 O 398/08).

Bei einem Busunfall auf schneeglatter Fahrbahn verletzte sich ein 15-jähriger Junge, Sohn des Busfahrers, erheblich. Wegen einer Wirbelsäulenverletzung verbrachte er drei Wochen im Krankenhaus, war anschließend lange krankgeschrieben und leidet seitdem unter Rückenbeschwerden. Von der Haftpflichtversicherung des Omnibushalters, die bereits 2.000 Euro gezahlt hatte, forderte der junge Mann weitere 8.000 Euro. Mit der Begründung, dass Eltern bei Pflichtverstößen während der Ausübung ihres elterlichen Sorgerechts nur eingeschränkt haften, weigerte sich die Versicherung, mehr zu zahlen. Sie vertrat außerdem den Standpunkt, dass der Junge Schwarzfahrer gewesen sei.

Die Richter stellten jedoch fest, dass der Junge berechtigterweise im Bus saß. Der Vater hatte dies mit seinem Arbeitgeber, dem Halter des Busses, abgesprochen. Auch wiesen sie das Argument der eingeschränkten elterlichen Haftung eindeutig zurück. Diese Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches würden nicht für den Straßenverkehr gelten. Hier fänden die allgemein gültigen Regeln Anwendung.

Gerade wenn es um Ansprüche gegenüber Versicherungen geht, kann ein Anwalt hilfreich sein. Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05 (14 Cent/min).


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 03/10 vom 18. Januar 2010
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des
Deutschen Anwaltvereins, Monat Januar 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2010