Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

VERKEHR/239: Verkehrsgerichtstag - Verkehrssanktionen in der EU (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin/Goslar, 23. Januar 2008

Arbeitskreis III: Verkehrssanktionen in der EU - neue Entwicklungen

Anwälte lehnen Halterhaftung ab


Goslar (DAV). Die Europäische Kommission hat mit dem europäischen Verkehrssicherheitsprogramm der besseren Durchsetzung der Verkehrsregeln zur Erhöhung der Verkehrssicherheit höchste Priorität eingeräumt. Dies ist vom Ziel her zwar uneingeschränkt zu begrüßen, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die bisherigen Regelungen und Vorschläge zur Erreichung dieses Ziels seien jedoch höchst umstritten.

Überwachung und Ahndung von Verstößen zeigen nur dann die gewünschte Wirkung, wenn sie von der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsteilnehmer akzeptiert werden. Dies ist jedoch dann nicht mehr der Fall, wenn elementare Grundrechte der Fahrzeugführer missachtet werden. "Es ist für viele Autobesitzer beispielsweise nicht mehr vermittelbar, wenn der Staat bei schweren Verbrechen den Familienangehörigen des Täters ein Schweigerecht zugesteht, bei einer vergleichsweise geringfügigen Geschwindigkeitsübertretung die verweigerte Benennung des Angehörigen aber zum Bußgeld führen soll", so Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Ebenso wenig ist die von der EU-Kommission geforderte Einführung der Halterhaftung akzeptabel. Der deutsche Ansatz der persönlichen Bestrafung des Fahrers, bei schweren Verstößen auch mit Fahrverbot und der Vergabe von Punkten in Flensburg führt viel eher zur Einhaltung der Verkehrsvorschriften, als die Zahlung eines Bußgeldes durch den Halter des Fahrzeugs. Riedmeyer: "Die EU darf nicht den Eindruck erwecken, Bußgelder würden zu den Betriebskosten des Halters zählen."


*


Quelle:
Pressedienst anlässlich des 46. Deutschen Verkehrsgerichtstages
in Goslar - Pressemitteilung Nr. VGT 03/08 vom 24. Januar 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2008