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VERKEHR/198: Omnibus schneller als 80 km/h nur mit "100"-Siegel (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 16. April 2007

Ressort: Justiz/Verkehr

Nur mit Siegel auf der "100"-Plakette darf Omnibus schneller als 80 km/h fahren


Berlin (DAV). Ein Omnibus darf nur dann eine Geschwindigkeit von 100 km/h fahren, wenn an der Rückseite sichtbar eine "100"-Plakette angebracht ist, die von der zuständigen Behörde mit einem Siegel versehen ist. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam. Sie verweisen dabei auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 10. Januar 2007 (AZ: - 2 Ss 370/06 -).

Ein Omnibusfahrer war vom Amtsgericht wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße verurteilt worden. Er war mit seinem Bus 101 km/h gefahren. Ein Omnibus darf nur dann schneller als 80 km/h fahren, wenn er für diese Geschwindigkeit zugelassen ist und eine entsprechende Plakette an der Rückseite des Busses angebracht wurde. Der Bus war zwar im Fahrzeugschein für die höhere Geschwindigkeit zugelassen. Ebenfalls befand sich am Rückfenster des Busses die "100"-Plakette. Sie war allerdings nicht mit einem Siegel der Zulassungsstelle versehen.

Die Richter des OLG stützten die Position des Amtsgerichts. Das Siegel auf der "100"-Plakette sei eine unerlässliche Voraussetzung für die Zulässigkeit der höheren Geschwindigkeit. Fehlt das Siegel, dürfe der Bus nicht schneller als 80 km/h fahren.

Gerade für Berufsfahrer kann bei einem Verkehrsverstoß anwaltlicher Rat existenziell wichtig sein. Den Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe vermittelt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Telefonnummer 0 18 05 - 18 18 05 (0,14 EUR/Min). Zu Bürozeiten kann man sich direkt mit einem Verkehrsrechtler verbinden lassen oder aber man sucht selbst im Internet unter www.anwaltauskunft.de.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 16/07 vom 16. April 2007
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2007