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VERKEHR/188: Auch ohne Reparatur Schadensersatz wie in Werkstatt (DAV)


Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), Februar 2007

Auch ohne Reparatur Schadensersatz wie in einer Markenwerkstatt


Berlin (DAV). Ein Geschädigter muss sein Auto nicht reparieren zu lassen, um Schadensersatz zu erhalten. Auch bei einem solchen sogenannten fiktiven Schadensersatz kann er bei der Schadensberechnung die Kosten einer markengebundenen Vertragswerkstatt zu Grunde legen. Auf dieses Urteil des Landgerichts Köln vom 10. Mai 2006 (Az.: 13 S 4/06) machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.

Nach einem Unfall wollte der Geschädigte den Schaden an seinem Auto ohne Reparatur ersetzt bekommen. Er verwies dabei auf die Stundensätze der Markenwerkstatt. Die Versicherung wollte nur die Stundensätze einer von ihr benannten günstigeren Werkstatt ersetzen.

Damit hatte sie bei Gericht keinen Erfolg. Der Geschädigte sei "Herr des Restitutionsgeschehens". Das bedeutet, dass er weder sein Auto reparieren noch sich auf eine bestimmte Kundendienstwerksatt verweisen lassen müsse. Dem Geschädigten sei es nicht zuzumuten, selbst zu prüfen, ob die von der Versicherung benannte Werkstatt genauso gut sei, wie die Markenwerkstatt. Die Versicherung musste den Schaden gemäß den höheren Stundensätzen zahlen.

Gegenüber der Versicherung sollte man nicht so schnell klein beigeben. Ein Verkehrsrechtler agiert auf "Augenhöhe" und hilft die Ansprüche durchzusetzen. Den Anwalt in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter 0 18 05 18 18 05 (0,14 EUR/Min) oder unter www.anwaltauskunft.de. Am Telefon kann man sich auch zu Bürozeiten direkt mit einem Verkehrsrechtler verbinden lassen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 07/07 vom 20. Februar 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen
Anwaltverein (DAV), Februar 2007
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2007