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VERBRAUCHERSCHUTZ/032: Akkreditierungsstellengesetz im Interesse der Verbraucher (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 22. April 2009

Hintze: "Akkreditierungsstellengesetz im Interesse der Verbraucher und der Wirtschaft"


Zur heutigen Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes über die Akkreditierungsstelle durch das Bundeskabinett erklärt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Peter Hintze:

"Mit dem Entwurf eines Gesetzes über die Akkreditierungsstelle hat das Bundeskabinett heute einen wichtigen Baustein für die Qualitätssicherung in Deutschland beschlossen. Mit dem Gesetz gelingt es erstmalig, die Zuständigkeit für die Akkreditierung in einer Stelle zu bündeln. Dies liegt im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Wirtschaft."

Hintergrund des Gesetzes ist eine europäische Verordnung, die zum 1. Januar 2010 wirksam wird. Danach müssen die Mitgliedstaaten bis zu diesem Datum über jeweils eine einzige nationale Akkreditierungsstelle verfügen. In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Akkreditierung auf über 20 verschiedene Einrichtungen verteilt. Neben Bundes- und Länderstellen sind dies auch private Stellen.

"Die Akkreditierung sichert die Qualität von Produkt- und Dienstleistungsprüfungen. Sie muss daher verlässlich und international anerkannt organisiert sein", so Hintze weiter.

In Deutschland führen ca. 4000 Zertifizierungsstellen und Laboratorien - darunter Unternehmen wie die Technischen Überwachungsvereine (TÜV), aber auch kleine Laboratorien - verschiedenste Prüfungen von Produkten und Dienstleistungen durch. Ihre Befähigung hierzu weisen sie in Akkreditierungsverfahren nach.

"Im nationalen und internationalen Wettbewerb können sich deutsche Unternehmen insbesondere über die Qualität ihrer Leistungen behaupten. Akkreditierte Produktprüfungen belegen diese Qualität. Auch die Verbraucher profitieren somit von verlässlichen Produktprüfungen", so Hintze.

Mit dem Gesetz wird die Errichtung einer einzigen deutschen Akkreditierungsstelle geregelt. Dazu wird eine private Gesellschaft gegründet, an der Bund, Länder und Wirtschaft zu gleichen Teilen beteiligt sind. Diese Stelle wird vom Bund beliehen. Sie agiert somit wie eine Behörde.

Hintze: "Bund, Länder und Wirtschaft begegnen sich auf Augenhöhe. Mit dieser Lösung ist staatlicher Einfluss und staatliche Sicherung bei der Akkreditierung umfänglich gewährleistet."

Den Gesetzentwurf finden Sie unter "Weiterführende Informationen".

Weiterführende Informationen

Akkreditierungsstellengesetz
Gesetz über die Akkreditierungsstelle
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/gesetze,did=298578.html


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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 22. April 2009
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: buero-L2@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2009