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URHEBERRECHT/133: Rechte der Kreativen müssen gestärkt werden (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 14. Dezember 2015

ver.di befürwortet Neugestaltung des Urhebervertragsrechts - Rechte der Kreativen müssen gestärkt werden


Berlin, 14.12.2015 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Neugestaltung des Urhebervertragsrechts, die Bundesjustizminister Heiko Maas anstrebt. "Dabei müssen die Rechte der Kreativen an ihrem geistigen Eigentum gestärkt werden. Dazu gehört auch, die derzeit übliche Praxis, Rechte bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Autors oder der Autorin an den Verlag zu übertragen, einzuschränken. Die Autorinnen und Autoren brauchen mehr Vertragsfreiheit. Eine verbesserte Rückholbarkeit von Nutzungsrechten stärkt ihre Verhandlungsposition", sagte der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministers sieht ein sogenanntes Rückrufrecht vor, wonach Urheberinnen und Urheber ihre ausschließlichen Nutzungsrechte nach fünf Jahren von den Verlagen zurückholen können. Eine Reihe von Verlagen sowie Autorinnen und Autoren hatten sich vergangene Woche in einem offenen Brief gegen solch einen Schritt ausgesprochen.

Werneke führte aus, die aktuelle Praxis, dass Vertragslaufzeiten und damit Rechteübertragungen über die Lebenszeit der Urheberinnen und Urheber hinaus bestünden, existiere in keinem anderen Zivilrechtsbereich. Eine angemessene finanzielle Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg sei für die meisten Autorinnen und Autoren zudem die Ausnahme statt die Regel.

"Es ist allen bewusst, dass Urheber für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Werke auf Verleger, Produzenten, Vermittler und andere Verwerter angewiesen sind. Aber eine ewige Rechteübertragung kann dafür nicht die Lösung sein", sagte Werneke. ver.di schlägt stattdessen vor, mittels gemeinsamer Vergütungsregeln oder Tarifverträgen festzulegen, wie ein Rechterückfall praktikabel ausgestaltet oder abbedingt werden kann, wenn im Gegenzug eine angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet wird.

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Quelle:
Presseinformation vom 14.12.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Dezember 2015

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