Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

URHEBERRECHT/122: Urheberkongress - Urheberrecht muss aufgewertet werden (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 6. September 2013

Urheberkongress: Urheberrecht muss aufgewertet werden



Berlin, 06.09.2013 - Um die Frage nach der Selbstbestimmung im Netz geht es heute beim Urheberkongress in der Bundesverwaltung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Berlin, zu dem die Initiative Urheberrecht gemeinsam mit iRights Lab eingeladen hatte. Rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind gekommen, um den Referaten zu folgen und Lösungsansätze zur Weiterentwicklung des Urheberrechts zu diskutieren. Die Veranstaltung kann im Livestream verfolgt werden (www.urheberkongress2013.de).

Nach der Eröffnung durch Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, der ausdrücklich zum Handeln aufforderte, sagte Philipp Otto (iRights.Lab), dass das Urheberecht in der kommenden Legislaturperiode in den politischen Fokus gerückt und modernisiert werden muss. Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für Politische Bildung, betonte, dass die Frage entscheidend sei, "Wie kommen wir zu einem Urheberrecht, das sich nicht an der digitalen Alltagswirklichkeit sinnlos aufreibt?" Klar sei: "Für eine neue Zeit brauchen wir ein neues Denken."

Helga Trüpel, MEP, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung, betonte in ihrer Rede über europäische Aktivitäten und Perspektiven, dass sich die Europäische Kommission und das Parlament in der kommenden Legislaturperiode eingehend mit der Reform des Urheberrechts beschäftigen müssten. Es gehe um die gerechte Vergütung für Kreative. Ein funktionierendes Modell sei dafür noch nicht gefunden. Auch innerhalb der Europäischen Kommission gebe es heftigen Zwist. Generelles Ziel auch von Kommissar Barnier sei es, Hindernisse abzubauen.

Prof. Dr. Karl-Nikolaus Pfeifer (Deutsches und Europäisches Handelsrecht, Universität Köln) plädierte dafür, das bisherige System der Zulassung von Privatkopien gegen pauschale Vergütungen für die Urheber auf die internetbasierten privaten Nutzungen zu übertragen. Eine Fair Use Regelung wie im amerikanischen Recht sei zwar politisch möglich, aber für die Urheber nicht die beste Lösung.

(Verantwortlich Prof. Dr. Gerhard Pfennig und Philipp Otto)

*

Quelle:
Presseinformation vom 06.09.2013
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christiane Scheller - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2013