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URHEBERRECHT/081: Auskunftsanspruch gegen Internetprovider (Börsenblatt Newsletter)


Börsenblatt Newsletter - 11. April 2008

HINTERGRUND RECHT & GESETZ
Urheberrecht

Bundestag verabschiedet "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums"


Der Bundestag hat am heutigen Freitag den umstrittenen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte mit den Änderungen aus dem Rechtsausschuss abgesegnet.

Die neue Regelung legt bei Urheberrechtsverletzungen einen Auskunftsanspruch für Rechteinhaber gegenüber Dritten fest. Damit können beispielsweise Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Providern abgefragt werden, ohne dass dafür Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden müssen. Ob ein Provider Auskunft erteilen muss, entscheiden dann Richter per Anordnung.

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Quelle:
Börsenblatt Newsletter vom 11. April 2008
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2008