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URHEBERRECHT/077: CeBiT-Spezial - Web-Impressum häufig falsch (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 5. März 2008

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Web-Impressum häufig falsch


Berlin (DAV). Viele Webseiten weisen ein fehlerhaftes Impressum auf, obwohl die Anforderungen daran leicht erfüllbar sind, wundert sich die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAVIT). Auf der CeBIT informieren die IT-Anwälte am Mittelstandsforum (Halle 5, Stand B 48), wie man eine Webseite rechtlich korrekt aufbaut, vom Impressum über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis hin zur Verwendung von Bildern.

Häufiger Fehler: Die Unternehmen nennen zwar alle notwendigen Angaben, machen es aber für den Surfer zu schwer, diese überhaupt zu finden. Am einfachsten ist ein Link auf jeder Seite. Dadurch ist gewährleistet, dass die Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sind, wie vom Gesetzgeber gefordert. Nur auf der allerersten Seite, der Homepage, darf der Link fehlen. Zudem muss aus der Bezeichnung des Links klar hervorgehen, dass es sich um die Pflichtangaben handelt. "Impressum" oder "Über uns" oder "Kontakt" sind gängige Begriffe dafür, aber beispielsweise "Backstage" genügt nicht, weil man dort nicht unbedingt eine Adresse erwartet. Unabhängig von der Bezeichnung muss es für den Surfer möglich sein, mit maximal zwei Klicks zu den Angaben zu gelangen. Wichtig: Die der Link darf nicht so platziert sein, dass mehrfaches Scrollen erforderlich ist. Im Zweifel sollte der Link ganz oben auf der Seite platziert werden.

Welche Angaben notwendig sind, hat sich offenbar noch nicht bis zu jedem Webseitengestalter herumgesprochen, haben die IT-Anwälte festgestellt. Hier die Liste der Pflichtangaben zur Selbstkontrolle der eigenen Webseite: vollständiger Name auch der Firma, Postanschrift mit Straße, bei Unternehmen die Rechtsform sowie alle vertretungsberechtigten Personen (in der Regel Vorstand bzw. Geschäftsführer) inklusive eventueller Beschränkungen, Angaben zur elektronischen Kommunikation (E-Mail), Registernummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer (sofern vorhanden) und die zuständige Aufsichtsbehörde im Rahmen einer Tätigkeit, die der behördlichen Zulassung bedarf. Wenn Kapitalangaben der Gesellschaft gemacht werden ist der Gesamtbetrag sowie ggf. ausstehende Einlagen zu nennen. Wenn Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, muss dies auch angegeben werden. Wichtig: bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten ist ein Verantwortlicher zu benennen.

Weitere Informationspflichten bestehen für freie Berufe wie beispielsweise Ärzte oder Steuerberater. Was häufig für Verwirrung sorgt: Die bei Geschäftsbriefen und auch bei geschäftlichen E-Mails zusätzlich erforderlichen Pflichtangaben darf man im Impressum einer Webseite getrost weglassen.

Auf der CeBIT erhält man von den IT-Anwälten weitergehende Informationen am Mittelstandsforum (Halle 5, Stand B 48).

Mitglieder der DAVIT oder aber auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu anderen Rechtsgebieten findet man unter www.anwaltauskunft.de oder am Telefon unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 Euro/Min.).

Am 7. März gibt es hierzu ausführliche Vorträge von DAVIT (Halle 5, Stand B48). Wer nicht zur CeBIT geht, kann auch Kontakt über www.davit.de aufnehmen.


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Quelle:
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft
mit CeBiT-Spezial, Monat März 2008
Pressemitteilung Nr. 18/08 vom 5. März 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2008