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PROZESSE/015: Ergebnis des Prozesses im Fall Oury Jalloh ist rechtstaatliches Desaster (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 13. Dezember 2012

Ergebnis des Prozesses im Fall Oury Jalloh ist rechtstaatliches Desaster

- Die Version des Geschehens, die das Gericht zugrunde legte, ist absurd
- Frage nach Drittverschulden am Feuertod von Oury Jalloh systematisch ausgeblendet



Das Ergebnis des Verfahrens vor dem Landgericht Magdeburg um den Verbrennungstod des Sierra Leoners Oury Jalloh im Polizeigewahrsam Dessau ist ein rechtsstaatliches Desaster. Gericht und Staatsanwaltschaft waren von Anfang an entschlossen, dem Verfahren die unhinterfragte Version zugrunde zu legen, Jalloh habe sich in der Zelle selbst angezündet. Dabei zeigten die während des Verfahrens erneut zutage getretenen Widersprüche, dass die These von der Selbstentzündung nicht haltbar ist. Am Ende dieses Verfahrens steht die Frage eines Drittverschuldens am Ausbruch des Brandes deutlicher im Raum als vorher.

Am Ende des Verfahrens bleibt weit mehr als Unbehagen. Angesichts polizeilicher Schweigekartelle, Zeugenabsprachen, Erinnerungslücken und verschwundener Dokumente entsteht der Eindruck: Der nächste "unaufklärbare" Todesfall in einer deutschen Polizeizelle ist eine Frage der Zeit.

Die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wie auch beide Gerichtsverfahren waren von zahllosen Manipulationen und Versäumnissen geprägt: Ein Feuerzeug, das nicht bei der ersten Spurensicherung sichergestellt wurde, sondern drei Tage später bei einer Durchsuchung der Asservate auftaucht, an dem sich weder Spuren von Oury Jalloh noch Reste der Bekleidung oder der Matratze fanden, auf der er starb; ein merkwürdiges Treffen der Zuständigen aus Polizeidirektion, Staatsanwaltschaft und Innenministerium noch am Tattag, bei dem über den Fall beraten worden sein soll - noch vor Beginn der Spurensicherung; ein verschwundenes Dienstjournal, das erst sechs Jahre später wieder auftaucht; ein von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmtes Fahrtenbuch, das für immer verloren geht; Widersprüche, Schlampereien und Indizien, die massive Manipulation nahelegen.

Staatsanwaltschaft und Gericht betonten im Verfahren, dass die Forschung nach der Brandursache nicht Bestandteil des Verfahrens sei. In beiden Gerichtsinstanzen vermochten noch so viele Beweisanträge es nicht, die wirklich wichtigen Fragen zum Tatablauf und zur Brandursache auf die Tagesordnung zu setzen.

Es ist vor allem der Beharrlichkeit der Initiative Im Gedenken an Oury Jalloh zu verdanken, dass die kritischen Fragen innerhalb und außerhalb des Gerichtssaales nie nachgelassen haben. Die Initiative hatte bereits anhand der Ausgangsfragen der Anklageschrift deutlich gemacht, dass die Todesursache in diesem Verfahren nicht geklärt werden würde, hatte die Anklage sich doch allein auf die Frage konzentriert, ob der verantwortliche Dienstgruppenleiter in der Lage gewesen wäre, Oury Jalloh zu retten. Dass es anstelle einer bloßen Unterlassung auch ein aktives Tun gegeben haben könnte, das zum Tod von Oury Jalloh führte, wurde systematisch ausgeblendet.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 13. Dezember 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2012