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PATENTRECHT/042: 60 Jahre Deutsches Patent- und Markenamt (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 28. September 2009

60 Jahre DPMA: 60 Jahre effektiver Schutz des geistigen Eigentums


Kurz nach dem Grundgesetz feiert am 1. Oktober 2009 auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) seinen 60. Geburtstag. Der Schutz des geistigen Eigentums ist durch die Verfassung garantiert. Ein effektiv arbeitendes Deutsches Patent- und Markenamt sorgt dafür, dass diese Garantie mit Leben erfüllt wird.

"Als Verfassungsministerin ist mir der Schutz des geistigen Eigentums besonders wichtig. Ich gratuliere deshalb dem Deutsche Patent- und Markenamt herzlich zum 60. Geburtstag. Das DPMA hat nach dem Zweiten Weltkrieg in München die im Jahr 1877 durch das Kaiserliche Patentamt in Berlin begründete große Tradition des Schutzes von technischen Erfindungen, Formgebungen und Marken fortgeführt und ausgebaut. Ich beglückwünsche das Amt auch zu der hohen Qualität der Recherchen und Prüfungsergebnisse, die ihr national wie international zu einem hervorragenden Ruf verholfen hat," erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Wir sind ein Land ohne große Bodenschätze. Kluge Ideen und Innovationen sind unsere wichtigsten Ressourcen. Sie sind der Motor wirtschaftlicher Entwicklung, nur mit guten Ideen bleiben wir wettbewerbsfähig, nur so sichern wir unseren Wohlstand.

Deutschland ist nicht nur das Land der Dichter und Denker, sondern auch der Tüftler und Erfinder. Seit vielen Jahren hält unser Land in Europa den Spitzenrang bei Neuanmeldungen. Patente und Marken schützen Ideen oder den guten Namen. Man könnte auch sagen: 'Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert.' Seit nunmehr 60 Jahren steht das Deutsche Patent- und Markenamt im Mittelpunkt eines funktionsfähigen Systems des gewerblichen Rechtsschutzes. Ich bin mir sicher, dass das Jubiläum für das DPMA Ansporn ist, den klugen Köpfen in Deutschland auch in Zukunft ein kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner für den Schutz ihrer Ideen zu sein."

Bereits 1877 wurde das Kaiserliche (ab 1918 Reichs-) Patentamt geschaffen, das bis 1945 seinen Sitz in Berlin hatte. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs errichtete das "Gesetz über die Errichtung eines Patentamtes im Vereinigten Wirtschaftsgebiet" vom 12. August 1949 das Deutsche Patentamt mit Sitz in München. Dort nahm es am 1. Oktober 1949 mit 423 Mitarbeitern seine Tätigkeit auf. 1990 wurde das "Amt für Erfindungs- und Patentwesen" der DDR mit rund 600 Mitarbeitern in das Deutsche Patent- und Markenamt überführt. Inzwischen hat das Deutsche Patent und Markenamt - so die Bezeichnung seit 1998 - mehr als 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das DPMA ist das größte nationale Patent- und Markenamt in Europa und weltweit das sechstgrößte Patentamt. Es hat Dienstsitze in München, Jena und Berlin. Die Behörde ist unter anderem für die Erteilung von Patenten, die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Geschmacksmustern (Design) sowie die Information der Öffentlichkeit über gewerbliche Schutzrechte zuständig. 2008 wurden circa 62.000 Patente, 74.000 nationale Marken, 17.000 Gebrauchsmuster und 48.000 Geschmacksmuster (Design) neu angemeldet. Im gleichen Zeitraum waren circa 135.000 Patente, 776.000 Marken, 100.000 Gebrauchsmuster und 297.000 Geschmacksmuster, die vom DPMA erteilt beziehungsweise eingetragen worden waren, in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie unter www.dpma.de.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 28.09.2009
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2009