Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

MIETRECHT/135: Keine Mietminderung wegen Spielplatz-Lärm (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 8. Oktober 2009

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Keine Mietminderung wegen Spielplatz-Lärm


Berlin/Frankfurt a. M (DAV). Der Lärm von einem in der Nähe gelegenen Spielplatz berechtigt Mieter nicht, die Miete zu mindern. So entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main am 13. März 2009 (AZ: 33 C 2368/08-50), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Ein Ehepaar bewohnte eine Erdgeschoss-Mietwohnung, die ganz in der Nähe eines Spielplatzes lag. Durch den hohen Lärmpegel fühlte sich das Paar gestört und kürzte die Miete. Es berief sich darauf, dass ihnen beim Einzug der Aushilfshausmeister gesagt hätte, der Spielplatz würde verlegt.

Der Vermieter klagte auf vollständige Zahlung der Miete und erhielt Recht. Die Richter entschieden, dass der Spielplatz-Lärm kein Mangel und daher kein Grund für eine Mietminderung sei. Eine kinderfreundliche Umgebung, die schon aus gesellschaftspolitischen Gründen sehr wünschenswert sei, müsse den auf Bolz- oder Spielplätzen entstehenden Lärm als "sozialadäquat" hinnehmen. Die Einhaltung von Ruhezeiten oder auch nur die Reduzierung des Geräuschpegels wären nur durch strikte Überwachung zu erreichen. Und dies sei weder verhältnismäßig noch erstrebenswert, so die Richter.

Informationen zum Mietrecht und eine Anwaltssuche unter
www.mietrecht.net


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 35/09 vom 8. Oktober 2009
Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen
Anwaltvereins
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel.: 0 30/72 61 52 - 129
Fax: 0 30/72 61 52 - 193
E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2009