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MIETRECHT/104: Balkonreparatur nicht von Eigentümergemeinschaft zu tragen (DAV)


Mietrechtstipps für den Monat Dezember 2008 der "Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins" (DAV) - Berlin, 22. Dezember 2008

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Balkonreparatur nicht von Eigentümergemeinschaft zu tragen


Oldenburg/Berlin (DAV). Die Kosten für eine Reparatur am Gemeinschaftseigentum können unter Umständen einem einzelnen Wohnungseigentümer aufgebürdet werden, wenn dieser das alleinige Nutzungsrecht an diesem Teil des Gemeinschaftseigentums hat. Das gilt auch dann, wenn die Reparatur im Rahmen der laufenden Verwaltung abzusehen war. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Oldenburg vom 19. Februar 2008 (AZ: 10 C 10016/07).

Der Balkon einer Eigentumswohnung war undicht geworden. Feuchtigkeit drang in die Wohnung ein und machte eine Reparatur des Balkons nötig. Die Eigentümergemeinschaft des Hauses beschloss, dass der betroffene Wohnungseigentümer die Kosten für die Instandsetzung alleine zu tragen habe. Dagegen klagte er. Nach seiner Meinung hatte die Gemeinschaft die Kosten zusammen zu tragen, und die Sanierung war im Zuge der laufenden Verwaltung durchzuführen.

Doch dem folgten die Richter nicht. In der Tat seien die konstruktiven Teile des Balkons - die beschädigt waren - Bestandteil des gemeinschaftliches Eigentums. Im Einzelfall könne trotzdem ein Wohnungseigentümer dazu verpflichtet werden, alleine die Reparaturkosten zu übernehmen. Eine solche Kostenverteilung "trage der Gebrauchsmöglichkeit Rechnung": Der Balkon stehe ausschließlich dem betreffenden Wohnungseigentümer zur Verfügung, nur durch seine Wohnung sei dieser überhaupt erreichbar.

Informationen: www.mietrecht.net.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 48/08 vom 22. Dezember 2008
ARGE MietR - Mietrechtstipps für den Monat Dezember 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52-1 49,
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2008