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MIETRECHT/081: Mieter müssen Modernisierung mit Grundrißänderung dulden (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 20. Juni 2008

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht

Mieter müssen Modernisierungsmaßnahmen mit Grundrissänderung dulden


Karlsruhe/Berlin (DAV). Führt ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durch, die mit dem Wegfall eines Raumes und damit auch mit einer Grundrissänderung verbunden sind, muss der Mieter das hinnehmen. Über dieses Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 2008 (AZ: VIII ZR 105/07) informieren die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Ein Vermieter plante, eine Vier-Zimmer-Wohnung mit rund 140 Quadratmetern zu modernisieren und unter anderem Bad und WC räumlich zu trennen. Dafür sollte die Speisekammer entfallen. Dagegen klagten die Mieter. Sie waren der Auffassung, dass Mieter eine Baumaßnahme, die mit einer Grundrissänderung und dem Wegfall eines Raumes verbunden ist, grundsätzlich nicht dulden müssten.

Der BGH entschied jedoch zugunsten des Vermieters. Ein Mieter müsse Maßnahmen, die den Wohnwert einer Wohnung steigerten, grundsätzlich akzeptieren. Entscheidendes Kriterium dafür, ob es sich um eine Verbesserung handele, sei, ob potenzielle Mieter, die für die jeweilige Wohnung in Betracht kommen, nach einer solchen Veränderung eher einziehen würden.

Dasselbe gilt laut BGH auch für Umbauten, die den Grundriss veränderten. Hier müsse je nach konkretem Fall entschieden werden, ob es sich um eine den Wohnwert erhöhende Maßnahme handele. Die Trennung von Bad und Toilette sei in einer Wohnung, die für mehrere Personen geeignet ist, von Vorteil und entspreche auch modernen Standards. Das gelte auch dann, wenn dafür ein anderer Raum wegfalle und weder Keller- noch Nebenräume vorhanden seien.

Bei der Frage, welche Modernisierungsmaßnahmen ein Mieter akzeptieren muss, hilft ein Anwalt. Einen Experten für Mietrecht findet man unter www.mietrecht.net.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 23/08 vom 20. Juni 2008
Pressedienst der Arbeitsgemeineschaft Mietrecht und Immobilien
im Deutschen Anwaltverein, Monat Juni
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juni 2008