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MENSCHENRECHTE/050: "Resolution zum Schutz auf Privatheit im digitalen Zeitalter" begrüßt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 19. Dezember 2013

DAV auf der Seite der Freiheit - Anwaltschaft begrüßt Resolution zum Schutz auf Privatheit im digitalen Zeitalter der UN-Vollversammlung



Berlin/Brüssel (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die von der UN-Vollversammlung am 19. Dezember 2013 verabschiedete "Resolution zum Schutz auf Privatheit im digitalen Zeitalter".

"So wie Vertraulichkeit einer der Kernwerte der Anwaltschaft ist, ist der Schutz der Privatsphäre ein elementares Menschen- und Freiheitsrecht für jedermann. Der durch die Geheimdienste verursachte Datenschutzskandal stellt einen massiven Angriff auf dieses Freiheitsrecht dar. Der DAV begrüßt deshalb ausdrücklich das politische Signal, dass die Vollversammlung mit der Resolution aussendet. Ich hoffe, dass dem auch rechtlich verbindliche Maßnahmen zur Stärkung der Privatsphäre folgen werden", so der Präsident des DAV, Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer.

Die Resolution war durch Brasilien und Deutschland in die Vollversammlung eingebracht worden. Resolutionen der UN-Vollversammlung haben keinerlei rechtliche Bindungswirkung, können als Willensäußerungen aber erhebliches Gewicht in der politischen und völkerrechtlichen Diskussion entfalten.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 48/13 vom 19. Dezember 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Januar 2014