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MELDUNG/431: Ein Erfolg für Gesundheit und Klima (Tschö RheinEnergie)


Bürgerinitiative Tschö RheinEnergie - Köln, Landgericht am 11.05.2016

Ein Erfolg für Gesundheit und Klima:

Der statistische Zusammenhang zwischen Braunkohle und vorzeitigen Todesfällen darf konkret benannt werden - Auch wenn RheinEnergie das anders sieht


Die Bürgerinitiative Tschö RheinEnergie und die Kampagnenplattform Campact haben es geschafft:

Eine Online-Petition darf durchaus statistisch abgeleitete vorzeitige Todesfälle durch Verfeuerung von Braunkohle benennen.

Im Wege einer einstweiligen Verfügung ließ RheinEnergie zwei Mitgliedern der Bürgerinitiative sowie dem Netzwerk Campact zu Jahresbeginn verbieten, eine von Tschö RheinEnergie errechnete Zahl statistisch anzunehmender vorzeitiger Todesfälle zu nennen. Konkret ging es dabei um die Aussage: "Allein Köln-Merkenich verursacht ca. 20 vorzeitige Todesfälle im Jahr."

Nun steht fest: Die Meinungsäußerung zum Braunkohleblock der RheinEnergie in Köln-Merkenich kann nicht untersagt werden. Im Gegenteil, es dient der politischen Meinungsbildung in einer Demokratie und ist damit auch presserechtlich relevant. Gerade weil RheinEnergie die Zahlen nicht veröffentlicht, muss es Bürger*innen erlaubt sein, selbst zu recherchieren, zu interpretieren und zu veröffentlichen.

Die betroffenen Mitglieder von "Tschö RheinEnergie" und Campact hatten gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt, über den das Landgericht nun zu entscheiden hatte. Direkt zu Beginn der Verhandlung erklärte der Vorsitzende Richter Dr. Eßer da Silva, dass die Herleitung der in der Petition genannten Zahl statistisch anzunehmender vorzeitiger Todesfälle für das Gericht nachvollziehbar gewesen sei.

Die Grundlage, auf der zuvor der einstweiligen Verfügung stattgegeben worden war, sei somit nicht mehr gegeben.

Hatte RheinEnergie in ihren Schriftsätzen noch erklären lassen, es gebe "keinen - erst recht keinen nachweisbaren - Zusammenhang zwischen Kohlekraftwerken und daraus resultierenden Gesundheits- oder Todesfolgen", ging es in der Verhandlung schließlich fast nur noch um die Frage, ob der statistische Charakter der genannten Zahl vorzeitiger Todesfälle in der Petition deutlich genug erkennbar werde.

Die Anwältin von "Tschö RheinEnergie" und Campact, Dr. Roda Verheyen, sah dies als erfüllt an, da in der Petition sogar auf die Datenquelle (HEAL-Studie) verwiesen worden war. Das Gericht schlug vor, in den Petitionstext noch einen Zusatz einzufügen. Erlaubt sei dann weiterhin die Aussage: "Allein Köln-Merkenich verursacht statistisch gesehen ca. 20 vorzeitige Todesfälle im Jahr." Im Gegensatz zu Bürgerinitiative und Campact mochte RheinEnergie diesem Vorschlag des Gerichts im Termin nicht zustimmen. Es wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 01.06.2016 eingeräumt; Verkündungstermin ist der 06.07.2016.

Wir bleiben dran und begleiten RheinEnergie weiter kritisch auf dem Weg zur Energiewende.

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Quelle:
Bürgerinitiative Tschö RheinEnergie
E-Mail: tschoe-rheinenergie@web.de
Internet: www.tschoe-rheinenergie.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2016

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